19-JÀhrige in Weser versenkt - Neues Strafmaà verhÀngt
12.12.2023 - 15:35:43Im Verfahren um eine in der Weser versenkte Frau hat das Landgericht Verden abermals ein Urteil gefÀllt. Das Gericht korrigierte sein Strafmaà am Dienstag nach unten, wie eine Gerichtssprecherin nach dem Revisionsprozess mitteilte.
Der Hauptangeklagte muss demnach fĂŒr sieben Jahre und neun Monate in Haft. Seine Ex-Frau erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, sein Komplize muss drei Jahre und fĂŒnf Monate ins GefĂ€ngnis. Die Entscheidung zum StrafmaĂ ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Das Landgericht hatte die Angeklagten schon 2021 verurteilt. Ein Mord, wie angeklagt, konnte den Deutschen damals nicht nachgewiesen werden. Das Gericht konnte nicht klĂ€ren, wie das 19-jĂ€hrige Opfer starb. Ein Binnenschiffer hatte sie im FrĂŒhjahr 2020 in einem Schleusenkanal im Kreis Nienburg gefunden - unbekleidet an einer Betonplatte festgebunden im Fluss versenkt.
In dem Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen anderer Delikte bestraft, der Hauptangeklagte unter anderem wegen der schweren Zwangsprostitution des Opfers zu acht Jahren Haft. Der damals 41-JĂ€hrige soll versucht haben, die junge Frau gemeinsam mit seinem besten Freund und seiner frĂŒheren Partnerin als Prostituierte zu vermarkten - obwohl die junge Frau aufgrund einer paranoiden Schizophrenie unfĂ€hig gewesen sei, selbst ĂŒber ihre SexualitĂ€t zu bestimmen.
Der damals 54 Jahre alte Mitangeklagte hatte in dem ersten Verfahren eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten erhalten, die damals 40 Jahre alte Mitangeklagte sollte zwei Jahre und neun Monate ins GefĂ€ngnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen den Schuldspruch Revision ein. Im Mai entschied der Bundesgerichtshof, dass die Strafen neu verhandelt werden mĂŒssen, aber das Urteil des Landgerichts weitgehend rechtskrĂ€ftig ist.
Im Revisionsprozess senkte das Landgericht nach eigenen Angaben nun fĂŒr alle drei Angeklagten das StrafmaĂ. Die Kammer habe berĂŒcksichtigt, dass die Tat schon lange her sei. AuĂerdem hĂ€tten sich die LebensumstĂ€nde der beiden Mitangeklagten inzwischen verbessert.


