Psychiatrie, Baden-WĂŒrttemberg

Psychiatrie-Patient soll nach Messerangriff vor Haftrichter

09.09.2023 - 11:35:24 | dpa.de

Ein 33-JĂ€hriger aus einer psychiartischen Klinik steht unter Verdacht, wĂ€hrend seiner Flucht eine Frau in einem GeschĂ€ft getötet zu haben. Kannte der mutmaßliche TĂ€ter sein Opfer?

Die Spurensicherung am Tatort in Wiesloch. - Foto: -/Rene Priebe/dpa
Die Spurensicherung am Tatort in Wiesloch. - Foto: -/Rene Priebe/dpa

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Frau soll ein Haftrichter entscheiden, ob der tatverdĂ€chtige 33-JĂ€hrige in Untersuchungshaft oder zurĂŒck in eine Psychiatrie kommt. Die VorfĂŒhrung sei fĂŒr diesen Samstag geplant, sagte ein Sprecher der Polizei am Morgen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch geflohen sei und in einem GeschÀft in der Innenstadt eine 30-JÀhrige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb.

Der TatverdÀchtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklÀrte, zu seinen Delikten zÀhlten vorsÀtzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. «Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die SchuldunfÀhigkeit des Mannes festgestellt.» Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.

Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-GelĂ€nde und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von PflegefachkrĂ€ften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-GelĂ€nde gewesen, als er sich spontan und unerlaubt entfernte. «Eine der PflegekrĂ€fte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert.»

Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, sagte der Polizeisprecher. GeklĂ€rt werden soll nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-JĂ€hrige und die Frau kannten. Ob sich der TatverdĂ€chtige zu dem Geschehen geĂ€ußert hat, sagte der Sprecher nicht. NĂ€here Erkenntnisse dĂŒrften frĂŒhestens in der neuen Wochen bekanntwerden.

StraftĂ€ter, die zum Beispiel psychisch krank oder sĂŒchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein GefĂ€ngnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.

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