Haftbefehl gegen Psychiatrie-Patienten nach Messerangriff
09.09.2023 - 15:13:45 | dpa.deNach einem tödlichen Messerangriff auf eine Frau hat ein Richter am Samstag Haftbefehl gegen den tatverdĂ€chtigen Psychiatrie-Patienten erlassen. Wie genau der Vorwurf lautet, sagte ein Polizeisprecher am Nachmittag nicht. Er Ă€uĂerte sich auch nicht dazu, ob der 33-JĂ€hrige in ein GefĂ€ngnis oder eine Psychiatrie kommt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch geflohen war und in einem GeschÀft in der Innenstadt eine 30-JÀhrige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb.
Der TatverdÀchtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklÀrte, zu seinen Delikten zÀhlten vorsÀtzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. «Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die SchuldunfÀhigkeit des Mannes festgestellt.» Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.
Woher hatte der Mann das Messer?
Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-GelÀnde und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieà es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von PflegefachkrÀften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-GelÀnde gewesen, als er plötzlich floh. «Eine der PflegekrÀfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert.»
Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, hatte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen gesagt. GeklĂ€rt werden solle nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-JĂ€hrige und die Frau kannten. Ob sich der TatverdĂ€chtige zu dem Geschehen geĂ€uĂert hat, sagte der Sprecher nicht. NĂ€here Erkenntnisse dĂŒrften frĂŒhestens in der neuen Woche bekannt werden.
StraftĂ€ter, die zum Beispiel psychisch krank oder sĂŒchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein GefĂ€ngnis, sondern werden im sogenannten MaĂregelvollzug untergebracht.
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