Freispruch, Christian

Nach Freispruch von Christian B.: Revision eingelegt

16.10.2024 - 13:44:32 | dpa.de

Ein Gericht hat den auch im Fall Maddie verdĂ€chtigen Christian B. kĂŒrzlich in seinem Vergewaltigungsprozess freigesprochen. Nun nimmt der Fall eine weitere Wendung.

Der Freispruch fĂŒr Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskrĂ€ftig. (Archivfoto) - Foto: Michael Matthey/dpa
Der Freispruch fĂŒr Christian B. (l.) wird vorerst nicht rechtskrĂ€ftig. (Archivfoto) - Foto: Michael Matthey/dpa

Nach dem Freispruch im Prozess wegen mehrerer schwerer Sexualstraftaten gegen den auch im Fall Maddie verdĂ€chtigen Christian B. hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte die Justizbehörde mit. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler ĂŒberprĂŒft.

Das Landgericht Braunschweig sprach den mehrfach vorbestraften SexualstraftĂ€ter vergangene Woche vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei FĂ€llen sexuellen Kindesmissbrauchs frei. FĂŒr eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits direkt nach dem Freispruch angekĂŒndigt, in Revision zu gehen.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijÀhrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens; es gilt die Unschuldsvermutung.

Christian B. kommt nach derzeitigem Stand spÀtestens Anfang 2026 frei

Nach derzeitigem Stand ist Christian B. spĂ€testens Anfang 2026 ein freier Mann. Bis September 2025 verbĂŒĂŸt er noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jĂ€hrigen US-Amerikanerin. Anschließend muss B. laut Staatsanwaltschaft Braunschweig noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1.446 Euro zahlen.

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