Horrorhaus, Höxter

Gutachter sieht Wiederholungsgefahr bei «Horrorhaus»-TÀter

20.09.2023 - 11:41:08

Ein Gericht muss entscheiden, ob der TĂ€ter im sogenannten «Horrorhaus»-Fall nach seiner Entlassung aus der Haft in Sicherungsverwahrung kommt. Was sind die Vorausetzungen dafĂŒr?

Im Fall des TĂ€ters im sogenannten Horrorhaus von Höxter sieht ein Gutachter eine große Wiederholungsgefahr seiner schweren Straftaten. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehen wĂŒrde, sagte am Mittwoch der Psychiater Prof. Johannes Fuß, der Wilfried W. im Auftrag des Landgerichts Paderborn begutachtet hatte.

Er weise ein hohes Manipulationsgeschick und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auf, so der Fachmann.

Wilfried W. hat in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau ĂŒber Jahre mehrere Frauen gequĂ€lt. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Er war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Gutachter: Keine Empathie, keine Reue

In dem seit Ende August laufenden Prozess mĂŒssen die Richter entscheiden, ob der heute 53-JĂ€hrige nach VerbĂŒĂŸen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. DafĂŒr muss eine hohe Wahrscheinlichkeit zukĂŒnftiger erheblicher Straftaten vorliegen.

Bei seiner Untersuchung habe sich das Bild eines psychopathischen Mannes gezeigt, der oberflĂ€chlich charmant und kindlich naiv auftrete, sagte der Forensiker Fuß. «Unter der OberflĂ€che zeigt sich ein gefĂŒhlskalter Mensch», der nicht in der Lage sei, Empathie fĂŒr seine Opfer oder Reue fĂŒr die Taten zu zeigen. Stattdessen beharre er selbst darauf, Opfer sadistischer Frauen geworden zu sein - eine EinschĂ€tzung, die nicht im Einklang mit den festgestellten Taten zu bringen sei und eine Therapie schwierig mache.

Einen zweiten Gutachter, der Wilfried W. ebenfalls untersucht hatte, hielt die Verteidigung von W. nach einem Disput fĂŒr voreingenommen. Sie beantragte, ihn wegen Befangenheit abzulehnen. Außerdem wollen die AnwĂ€lte erreichen, dass die SachverstĂ€ndige aus dem ursprĂŒnglichen Verfahren als Zeugin aussagt. Sie war damals zu der EinschĂ€tzung gekommen, dass W. Gut und Böse nicht unterscheiden könne. Der Angeklagte war daraufhin 2018 als vermindert schuldfĂ€hig eingestuft worden und kam in die Psychiatrie. Ein Gericht hob dies 2020 auf, nachdem Zweifel an seiner eingeschrĂ€nkten SteuerungsfĂ€higkeit aufgekommen waren. Seither sitzt er im regulĂ€ren Strafvollzug. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

@ dpa.de