Iwao Hakamada, GefÀngnis

Jahrzehnte in Todeszelle: Japaner kÀmpft um Freispruch

10.08.2023 - 08:27:16

Ein Japaner, der nach nahezu einem halben Jahrhundert in der Todeszelle freikam, bekommt weiter die HĂ€rte der Justiz zu spĂŒren. Der Fall des heute 87-JĂ€hrigen soll bald neu verhandelt werden.

Es ist einer der erschĂŒtterndsten FĂ€lle in der japanischen Justizgeschichte. Mehr als 47 Jahre lang saß Iwao Hakamada wegen Mordes an einer Familie in der Todeszelle. 2014 kam er plötzlich frei, da ein Gericht im zentraljapanischen Shizuoka einem wiederholten Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens schließlich stattgab.

Anlass waren nicht nur DNA-Tests, die die Unschuld von Hakamada vermuten lassen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass die Ermittler vermeintliche Beweise gefĂ€lscht haben. Die Hinrichtung wurde ausgesetzt, doch damit ist Hakamada noch nicht fĂŒr unschuldig erklĂ€rt. Die Staatsanwaltschaft lĂ€sst nicht locker. Voraussichtlich im September oder Oktober beginnt das Wiederaufnahmeverfahren.

Iwao Hakamada ist inzwischen 87 Jahre alt. Die jahrzehntelange Isolationshaft hat den einstigen Profi-Boxer psychisch und physisch gezeichnet. Er ist nicht mehr in der Lage, die RealitĂ€t zu begreifen. «Er lebt jetzt in einer Wahnvorstellung», erzĂ€hlt seine 90 Jahre alte Schwester Hideko Journalisten am Club der Auslandskorrespondenten in Tokio. «Er glaubt, der Prozess sei vorbei.» All die Jahrzehnte hat Hideko fĂŒr ihren Bruder gekĂ€mpft, um seine Unschuld zu beweisen.

Nach seiner Profi-Karriere als Boxer arbeitete Iwao in einer Sojafabrik. 1966 wurde er verhaftet, nachdem im abgebrannten Haus seines Chefs vier Leichen - die des Chefs, seiner Frau und zweier Kinder - mit Stichwunden gefunden worden waren. Iwao wurden Mord, Raub und Brandstiftung vorgeworfen. Er passte ins Profil des VerdÀchtigen, das die Polizei damals erstellt hatte, schon allein wegen seiner Vergangenheit als Boxer. Er hatte seine Wohnung auf dem FabrikgelÀnde, wo auch die Familie seines Chefs wohnte und starb.

Wie kam es zu dem GestÀndnis?

Zwanzig Tage lang hielt die Polizei Hakamada fest und verhörte ihn, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war. Die Zeit wurde knapp. Die Polizei hatte nur noch drei Tage, danach wĂŒrden sie Iwao freilassen mĂŒssen. Am 21. Tag legte Iwao ein GestĂ€ndnis ab - das er jedoch zum Prozessauftakt widerrief. Die Ermittlungsbeamten hĂ€tten ihn wĂ€hrend der tĂ€glich bis zu zwölf Stunden langen Verhöre geschlagen und bedroht, um ein GestĂ€ndnis aus ihm herauszupressen.

Laut der japanischen Verfassung reichen GestĂ€ndnisse allein nicht fĂŒr einen Schuldspruch. Doch dann will die Polizei fĂŒnf rotfarbene KleidungstĂŒcke mit Blut auf dem Boden eines Miso-Tanks gefunden haben - ein Jahr und zwei Monate spĂ€ter. «Wir haben wissenschaftliche Beweise, dass blutbefleckte Kleidung, die ein Jahr und zwei Monate lang in Miso liegt, schwarz wird», sagt Hakamadas Verteidiger Hideyo Ogawa. Außerdem hĂ€tten DNA-Tests bewiesen, dass das Blut weder von Iwao noch von den Opfern stamme. Nicht einmal von einem Japaner.

«Die Ermittler wussten von Anfang an, dass Hakamada nicht der Schuldige war. Doch obwohl sie das wussten, wollten sie den tatsÀchlichen TÀter davon kommen lassen und haben Beweise so fabriziert, dass sie auf Herrn Hakamada passten», erklÀrt Ogawa.

2014 gab es eine Wiederaufnahme des Verfahrens

1968 wurde Iwao zum Tode verurteilt. Eine Berufung scheiterte. 1980 bestÀtigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Hakamada. Wie die meisten in Japan zum Tode Verurteilten verbrachte er die folgenden Jahrzehnte meist in Einzelhaft. Gefangenen in Japans Todeszellen wird erst wenige Minuten vor der Hinrichtung am Galgen mitgeteilt, dass sie sterben werden. Viele treibt das in den Wahnsinn.

SĂ€mtliche BemĂŒhungen von Iwaos AnwĂ€lten um Wiederaufnahme des Verfahrens blieben erfolglos. 2007 erklĂ€rte einer der drei Richter, die ihn zum Tode verurteilt hatten, er halte Hakamada fĂŒr unschuldig. Er habe an der Echtheit seines GestĂ€ndnisses gezweifelt, es sei ihm aber nicht gelungen, seine Kollegen zu ĂŒberzeugen. Aus SchuldgefĂŒhlen ĂŒber das Urteil trat der Richter schließlich von seinem Amt zurĂŒck. Er versuchte, Hakamada im GefĂ€ngnis zu besuchen, um sich bei ihm zu entschuldigen, doch wurde ihm dies laut Medienberichten verweigert.

2008 verlangte Iwaos Schwester Hideko vor dem Bezirksgericht Shizuoka erneut eine Wiederaufnahme des Verfahrens, dem erst 2014 schließlich stattgegeben wurde. «Die japanischen Behörden sollten sich fĂŒr die barbarische Behandlung, die Hakamada erhielt, schĂ€men», sagte eine Sprecherin von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.

Zahl der Wiederaufnahme von FĂ€llen in Japan ist rar

Seither ist Iwao zwar auf freiem Fuß. «Aber es ist noch nicht vorbei», sagt seine Schwester. Mit ihren schwarzen, gestutzten Haaren, ihrer sommerlichen Kleidung und ihrem freundlichen LĂ€cheln strahlt die Greisin eine erstaunliche Zuversicht und Entschlossenheit aus. «Wir setzen unseren Kampf fort», sagt sie mit fester Stimme. «Die Staatsanwaltschaft weiß, dass sie Iwao die Schuld nicht beweisen kann», sagt Verteidiger Ogawa. Es gehe ihr nur um Gesichtswahrung. Darum, «zu widerlegen, dass sie Beweise gefĂ€lscht hat», so Ogawa.

Es ist laut Medien erst das sechste Mal in Japans Nachkriegszeit, dass ein Gericht der Wiederaufnahme des Falls eines HĂ€ftlings zugestimmt hat, dessen Todesstrafe rechtskrĂ€ftig verhĂ€ngt wurde. Vier der fĂŒnf bisherigen FĂ€lle endeten mit einem Freispruch. Beobachter erwarten das Gleiche auch fĂŒr Iwao. Er hoffe, dass sein greiser Mandant wĂ€hrend des Prozesses nicht mehr vor Gericht erscheinen mĂŒsse. Andererseits wĂŒnsche er sich fĂŒr Iwao, dass er bei einem Urteil auf unschuldig dies selbst hören könne, so sein Anwalt. «Ich möchte, dass er schnell aus dem Wahnzustand kommt», fĂŒgt die Schwester hinzu.

@ dpa.de