Tod nach Abifeier: Neun Jahre Jugendhaft fĂŒr 19-JĂ€hrigen
09.05.2025 - 14:43:37Gut zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes in einem Kurpark ist ein 19-jĂ€hriger Angeklagter zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn unter anderem wegen vorsĂ€tzlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags. Die Kammer habe keinen Zweifel an seiner TĂ€terschaft, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Clashörster.Â
In der Nacht zum 23. Juni war der 20 Jahre alte Philippos nach der Abifeier seiner Schwester im Kurpark von Bad Oeynhausen im Nordosten von Nordrhein-Westfalen so sehr geschlagen und getreten worden, dass er zwei Tage spĂ€ter mit schweren HirnschĂ€den im Krankenhaus starb. Der Angeklagte habe massive Gewalt gegen sein Opfer ausgeĂŒbt, schilderte der Richter.Â
Auf das am Boden liegende Opfer eingetreten
Er habe ihm auch mehrfach auf Kopf und Körper getreten, als der junge Mann schon schwer verletzt am Boden lag, aus Ohr und Nase geblutet habe, sagte der Richter. Es sei dem Angreifer bewusst gewesen, dass der 20-JĂ€hrige sterben könne - oder er womöglich bereits gestorben war. Da habe der Angeklagte ihm noch seine Tasche abgenommen. Auch gegen eine zweite Person sei er in dem Park sehr gewalttĂ€tig geworden. «Da lag ĂŒberhaupt keine Hemmschwelle vor.»Â
Verteidigung akzeptiert das Urteil nicht
Der zur Tatzeit noch 18 Jahre junge Angeklagte nahm seine Verurteilung Ă€uĂerlich unbewegt hin. Sein Verteidiger Burkhard Benecken kĂŒndigte an, er werde umgehend in Revision gehen und rechne mit guten Chancen fĂŒr seinen Mandanten. Er hatte zuvor beantragt, von einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts abzusehen und lediglich eine Verwarnung auszusprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Raubes mit Todesfolge und wegen versuchten Mordes neun Jahre Jugendstrafe verlangt.
Die Eltern des Getöteten sind erleichtert
Die Mutter des getöteten 20-JĂ€hrigen zeigte sich erleichtert. «Ich weiĂ jetzt, was passiert ist. Ich habe Antworten bekommen», sagte Johanna Steinmann-Glogowski, die NebenklĂ€gerin war. Sie halte das Urteil fĂŒr fair. «Ich bin froh, dass der Prozess jetzt beendet ist, dass diese Wunde nicht mehr andauernd aufgerissen wird.» Der Vater, Dimitris Tsanis, ebenfalls NebenklĂ€ger, sagte: «Endlich haben wir Gerechtigkeit fĂŒr unseren Sohn.» Angehörige trugen T-Shirts mit der Aufschrift «Philippos Tsanis Unvergessen».
Wie wird die Strafe begrĂŒndet?
Der Richter sagte, man habe bei dem 19 Jahre alte Syrer Jugendstrafrecht angewandt. Es gebe Reifeverzögerungen, der Angeklagte habe Fluchterfahrungen durchgemacht, sei mit zehn Jahren aus Syrien nach Deutschland gekommen, und auch der Wechsel nach Bad Oeynhausen im Oktober 2023 sei nicht leicht gewesen. Er habe allerdings in Deutschland bereits kleinere Straftaten begangen.Â
Der Gewaltfall von Bad Oeynhausen hatte bundesweit groĂes Entsetzen ausgelöst und auch Debatten ĂŒber Zuwanderung und Abschiebung von auslĂ€ndischen StraftĂ€tern befeuert.Â
Der Syrer war im Kurpark in Begleitung mehrerer junger Leute unterwegs. Zwei damals 19-jÀhrige Deutsche standen zunÀchst mit ihm wegen gefÀhrlicher Körperverletzung und Hehlerei vor Gericht, ihre Verfahren wurden aber spÀter eingestellt - in einem Fall gegen eine Auflage. In dem Park soll es in der fatalen Nacht zu mehreren Rangeleien, dann massiver Gewalt unter mehreren jungen Leuten aus zwei Gruppen gekommen sein, die sich zuvor nicht kannten.
Philippos habe einen Querbruch der SchĂ€delbasis erlitten, weitere BrĂŒche und Verletzungen, gestorben sei er an einem SchĂ€delhirntrauma. Es sei zwar nicht auszuschlieĂen, dass der Sturz von Philippos - nach Attacken des Anklagten - mit seinem Kopf auf den Boden bereits zum Tode fĂŒhrte. Aber klar sei: «Sie haben ihn so schwer getreten, dass es zu einem weiteren SchĂ€delbruch kam».
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Zeuge und Aufnahmen der Gewalttat als wichtige Beweise
Erst im April waren neu aufgetauchte Videos aus der Tatnacht als Beweismittel eingefĂŒhrt worden - sie waren zuvor von Tatbeteiligten gelöscht, dann von der Polizei aber wiederhergestellt worden. Staatsanwalt Christoph Mackel hatte von widerlichen Gewaltbildern gesprochen, die das Sterben des 20-JĂ€hrigen zeigten. Die Verteidigung hatte das Material als Entlastung fĂŒr den Mandanten bewertet, das Gericht das aber anders.
Richter Clashörster sagte, der Angeklagte habe zwar auf Alkohol- und Marihuana-Konsum hingewiesen, dieser habe aber keine Auswirkungen auf seine Steuer- oder EinsichtsfĂ€higkeit gehabt. Der Anklagte hatte im Prozess ĂŒber seinen Verteidiger zudem erklĂ€ren lassen, ihm solle ein Totschlag in die Schuhe geschoben werden - von anderen, die an der Tat beteiligt gewesen seien. Auch das wies das Gericht zurĂŒck.Â
Man habe versucht, den Anklagten zu einem GestĂ€ndnis zu bewegen, aber auĂer einem Schlag ins Gesicht des 20-JĂ€hrigen und den Diebstahl seiner Tasche habe er nichts eingerĂ€umt. «Jetzt sind es neun Jahre geworden.» Zugleich betonte Clashörster in Richtung der Angehörigen: «Ein Urteil kann niemals Schmerzlinderung bringen.»


