Fehler beim Rettungseinsatz? BGH hebt Urteil auf
15.05.2025 - 14:29:47Bei medizinischen NotfÀllen kommt es auf schnelle Hilfe an. Doch als eine hochschwangere Frau aus Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2017 Schmerzen hat und mit ihrem Partner den Notruf wÀhlt, dauert es eine ganze Weile, bis ein Notarzt bei ihnen ist. Ihr Kind kommt in der Nacht per Not-Kaiserschnitt im Krankenhaus mit einer HirnschÀdigung zur Welt. Es hatte nicht genug Sauerstoff bekommen und stirbt ein Jahr spÀter an den Folgen.
Dem tragischen Fall hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewidmet. Denn die Eltern des verstorbenen kleinen Jungen zogen nach dem folgenschweren Abend gegen fĂŒnf umliegende Landkreise und kreisfreie StĂ€dte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht. Sie werfen den Leitstellen vor, sie hĂ€tten sofort einen Notarzt losschicken mĂŒssen und kritisieren, dass Informationen beim Austausch zwischen den Disponenten verloren gingen. Diese hĂ€tten dadurch ihre Amtspflichten verletzt.
Letzte Hoffnung Karlsruhe
Die Eltern fordern vor Gericht daher Schadenersatz und Schmerzensgeld - hatten damit bisher aber keinen Erfolg. Das Meldebild habe nicht auf eine sofortige Entsendung eines Notarztes hingewiesen, entschied zuletzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG). Auch bei der Weiterleitung der Notfallmeldungen hatten sie keine EinwÀnde. Diese hÀtte den «Schaden» auch nicht verursacht. Die letzte Hoffnung der KlÀger: Karlsruhe.
Am höchsten deutschen Zivilgericht konnten sie sich nun erfolgreich gegen die Klageabweisung des OLG wehren. Die Entscheidung der Kollegen im Norden begegne «in vielerlei Hinsicht Bedenken», sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, bereits zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung. Unter anderem kritisierte er, dass bei der heiklen Thematik kein SachverstĂ€ndigengutachten eingeholt worden war. Der dritte Zivilsenat hob das OLG-Urteil auf und verwies es zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat zurĂŒck.Â
KlĂ€ger: GefĂŒhl des «Nicht-Glauben-Könnens»
Die gesamte Situation - von der Schwangerschaftskomplikation, ĂŒber das Verhalten der RettungskrĂ€fte bis zum Verlust ihres Jungen - erscheine ihnen noch immer unwirklich, teilten die KlĂ€ger vor der Verhandlung ĂŒber ihren Anwalt mit. Ein medizinischer Notfall könne jedem passieren, sagen sie. Diesmal seien sie es gewesen. «Doch alles, was danach geschah, hĂ€tte uns nicht passieren dĂŒrfen â und sollte auch in Zukunft niemand anderem passieren.»
Das GefĂŒhl des «Nicht-Glauben-Könnens» werde sie fĂŒr immer begleiten, sagen die KlĂ€ger, die anonym bleiben wollen. «Ebenso wie der Schmerz darĂŒber, unseren wunderbaren Jungen zu vermissen und das Leben, das wir mit ihm hĂ€tten haben können». Die Zeit heile das nicht - sie lindere es nicht einmal.
FĂŒr das weitere Verfahren gab der Karlsruher Senat dem OLG gleich einige Hinweise mit - eine sogenannte «Segelanweisung». So soll sich das Gericht - falls es schuldhafte Amtspflichtverletzungen der Leitstellen feststellt - auch fragen, ob diese den gesundheitlichen Schaden des Kindes verursachten. Falls Amtspflichten grob vernachlĂ€ssigt wurden, könne die Beweislast demnach umgekehrt werden: Dann lĂ€ge es an den beklagten StĂ€dten und Landkreisen zu beweisen, dass die Fehler der Notfall-Disponenten nicht zu dem Schaden fĂŒhrten.


