Ursula Herrmann, Kiste

Verurteilter EntfĂŒhrer von Ursula Herrmann soll freikommen

01.06.2023 - 18:41:42

Ein MĂ€dchen wird gekidnappt. Der grausame TĂ€ter sperrt das Kind in eine Kiste und vergrĂ€bt sie. Die SchĂŒlerin stirbt. Mehr als 40 Jahre danach kommt der Mann frei, der fĂŒr das Verbrechen verurteilt wurde.

Der verurteilte EntfĂŒhrer des MĂ€dchens Ursula Herrmann, der seit 15 Jahren im GefĂ€ngnis sitzt, soll freikommen. Er war des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig befunden worden. Wie das Landgericht LĂŒbeck nach einer Anhörung mitteilte, soll der Rest seiner lebenslangen Freiheitsstrafe zur BewĂ€hrung ausgesetzt werden. Bis die Entscheidung rechtskrĂ€ftig ist, bleibe der Mann noch im GefĂ€ngnis, sagte ein Gerichtssprecher.

Nach Angaben seines Verteidigers dauert das voraussichtlich noch rund eine Woche. So lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Beschwerde einzulegen, sagte Anwalt Walter Rubach der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung ĂŒber das Datum berichtet. Eine Beschwerde sei aber unwahrscheinlich, sagte Rubach. Darum werde sein Mandant das GefĂ€ngnis voraussichtlich am 7. Juni verlassen können.

Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulÀrsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das MÀdchen war 1981 am Ammersee in Bayern verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Die ZehnjÀhrige erstickte darin.

Im Mai 2008 schließlich wurde der mutmaßliche TĂ€ter in Schleswig-Holstein festgenommen und kam in U-Haft. Im MĂ€rz 2010 verurteilte ihn das Landgericht Augsburg. Die Haft verbĂŒĂŸte er wegen seines Umzugs nach Norddeutschland in LĂŒbeck. Der Mann beteuert bis heute seine Unschuld.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann laut Strafgesetzbuch nach 15 Jahren zur BewĂ€hrung ausgesetzt werden, wenn sich der TĂ€ter wĂ€hrend der Haftzeit nichts zu Schulden kommen ließ. In den 15 Jahren Haft ist die U-Haft mitberechnet.

Fast 27 Jahre dauerte es, bis das Verbrechen als aufgeklÀrt galt

Ursula war am 15. September 1981 durch einen Wald in der NĂ€he ihres Heimatorts Eching am Ammersee geradelt, als ein TĂ€ter sie vom Rad riss. Er sperrte das MĂ€dchen in eine Kiste, die er vergrub. Darin starb das Kind nach kurzer Zeit, weil die BelĂŒftungsanlage nicht funktionierte. Von den Eltern wurden zwei Millionen D-Mark Lösegeld verlangt, obwohl Ursula lĂ€ngst tot war.

Wochen spÀter wurde die vergrabene Kiste mit der Leiche entdeckt. Doch schon die Spurensicherung am Tatort wurde zum Fiasko, der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach spÀter von einem «Spurenvernichtungskommando». Es dauerte letztlich fast 27 Jahre, bis das Gewaltverbrechen als aufgeklÀrt galt.

Bis heute werden die Spuren in dem Fall immer wieder ĂŒberprĂŒft. Zuletzt war bei der UniversitĂ€t ZĂŒrich ein Gutachten zu dem TonbandgerĂ€t, das beim Verurteilten sichergestellt wurde und fĂŒr die Erpresseranrufe genutzt worden sein soll, erstellt worden. Der Expertise zufolge soll das AudiogerĂ€t eher nicht als Tatwerkzeug in Frage kommen.

@ dpa.de