Fall Wunsiedel: Junge beschuldigt mutmaĂlichen Vergewaltiger
07.02.2024 - 12:34:33Nach dem gewaltsamen Tod eines MĂ€dchens in einem Kinderheim in Oberfranken erhebt ein Junge schwere VorwĂŒrfe gegen den Mann, der aktuell wegen Vergewaltigung der ZehnjĂ€hrigen vor Gericht steht. Der mittlerweile zwölfjĂ€hrige Junge soll nach Erkenntnissen der Ermittler das MĂ€dchen getötet haben, kann wegen seines Alters aber nicht belangt werden - nun sagte er in dem Gerichtsverfahren als Zeuge aus, wie sein Anwalt Michael Hasslacher der Deutschen Presse-Agentur berichtete. Demnach gab der Junge an, dass der wegen Vergewaltigung angeklagte 26-JĂ€hrige ihn gedrĂ€ngt habe, das MĂ€dchen zu töten. Als Grund habe der Mann gegenĂŒber dem Jungen angegeben, das MĂ€dchen habe sie beide erkannt.
Die Aussage des Jungen steht in Widerspruch zu Einlassungen des Angeklagten. Der Verteidiger des Mannes hatte zu Prozessbeginn eine ErklÀrung verlesen, wonach der Angeklagte den Tod des MÀdchens zu keinem Zeitpunkt gewollt habe - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert habe. Der Angeklagte gab aber zu, das MÀdchen vergewaltigt zu haben und in das Heim eingestiegen zu sein.
Junge rÀumt ein, das MÀdchen getötet zu haben
Hasslacher zufolge rĂ€umte wiederum der ZwölfjĂ€hrige bei seiner Aussage vor dem Landgericht Hof am Dienstag unter Ausschluss der Ăffentlichkeit ein, das MĂ€dchen getötet zu haben. Der 26-jĂ€hrige Angeklagte sei nach Angaben des Jungen zu Beginn der Tat auch noch anwesend gewesen, sagte Hasslacher.
Auf dpa-Anfrage wollte ein Gerichtssprecher mit Verweis auf den Ausschluss der Ăffentlichkeit keine Angaben machen. Der Verteidiger des 26-JĂ€hrigen war fĂŒr eine Stellungnahme am Mittwoch zunĂ€chst nicht zu erreichen.
Die ZehnjĂ€hrige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Zimmer des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Ermittlungen der Polizei kamen zum Schluss, dass der damals ElfjĂ€hrige das MĂ€dchen bei einem Streit in der Nacht getötet haben soll. Zuvor soll der Angeklagte in das Heim eingebrochen sein. Den Jungen soll er dabei sexuell missbraucht und das MĂ€dchen anschlieĂend vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem mehrere weitere EinbrĂŒche vor.
Junge gilt in dem Prozess als GeschÀdigter
In der beim Prozessauftakt verlesenen ErklÀrung hatte der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten - dazu gehört nicht die Tötung des MÀdchens - weitgehend eingerÀumt. Weiter gab er an, er habe das Heim nach der Vergewaltigung des Kindes fluchtartig verlassen.
Der Junge gilt in dem Prozess als GeschÀdigter und ist - wie auch die Eltern des getöteten MÀdchens - NebenklÀger.


