Geiger, Rattengift

Der Geiger mit dem Rattengift erneut vor Gericht

18.03.2025 - 15:45:19

Ein Orchestermusiker versucht, seine Mutter zu vergiften. Auch zwei Kollegen soll er das Rattengift gegeben haben. Eines aber verneint er im Revisionsprozess vehement.

Ein wegen versuchten Giftmordes an zwei Kollegen angeklagter Orchestermusiker hat im Revisionsprozess eine Tötungsabsicht zurĂŒckgewiesen. Ihm sei ein «folgenschweres Missgeschick» beim Hantieren mit Rattengift unterlaufen, es sei ihm «keine bewusste Tat vorzuwerfen», sagte der 64-JĂ€hrige aus Schleswig-Holstein zum Prozessauftakt am Landgericht Hannover. Er bat die beiden Kollegen um Verzeihung. Seine Mutter wiederum habe er mit dem Gift nicht töten, sondern ihre dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erreichen wollen.

Der Musiker, frĂŒher Geiger eines renommierten Orchesters in Schleswig-Holstein, verliest die ErklĂ€rung selbst - zwar akzeptiere er seine Strafe aus einem frĂŒheren Prozess, weil er «in Verblendung viel zu weit gegangen» sei. 

Bundesgerichtshof hebt erstes Urteil teilweise auf

Im Oktober 2023 war der Mann wegen versuchten Mordes und gefĂ€hrlicher Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren GefĂ€ngnis verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber teilweise auf. Die Verurteilung wegen des versuchten Giftmordes an seiner Mutter wurde rechtskrĂ€ftig. Das Urteil bezĂŒglich der zweiten Tat - der Musiker soll zusĂ€tzlich versucht haben, zwei Kollegen zu vergiften - wurde auf Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Der Musiker hatte im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner damals 93 Jahre alten Mutter gemischt. Einige Tage spÀter reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen FrischkÀse-Dip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen.

In der ErklĂ€rung betonte der 64-JĂ€hrige, er habe nicht gewusst, dass Gift in dem Dip gewesen sei. Den Dip und eine SĂŒĂŸspeise mit Rattengift fĂŒr seine Mutter habe er gleichzeitig zubereitet, dabei mĂŒsse Gift in das falsche GefĂ€ĂŸ gelangt sein. Es sei ein «fataler Fehler»

Fragen möchte er zunÀchst aber nicht beantworten. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil könnte am 31. MÀrz gesprochen werden.

@ dpa.de