Saarland, Deutschland

Polizist getötet: 19-Jähriger von Mordvorwurf freigesprochen

01.04.2026 - 10:55:08 | dpa.de

Ein Polizist stirbt durch Schüsse aus einer Dienstwaffe. Die Tat sorgte im August für Entsetzen. Nun fiel das Urteil - demnach ist der Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig.

Dem Angeklagten wurden Mord, versuchter Mord und besonders schwerer Raub vorgeworfen. (Archivbild) - Foto: Laszlo Pinter/dpa

Weil er einen Polizisten im Saarland mit einer Dienstpistole getötet hat, hat das Landgericht Saarbrücken einen 19 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln werde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Richterin Jennifer Klingelhöfer. Vom Mordvorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen. 

«Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert», begründete die Richterin. Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. «Die Angst hatte sein Denken übernommen», erläuterte die Richterin.

In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben. «Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte», so Klingelhöfer.

Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Was ist in Völklingen vorgefallen?

Für forensische Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte, Sicherheitsschleusen und umfangreiche Videoüberwachung.

Der Angeklagte hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und einen Polizeioberkommissar mit sechs Schüssen getötet. Der Angeklagte feuerte demnach das gesamte Magazin auch auf weitere Polizisten ab, bis er selbst mit Schüssen gestoppt wurde.

Landesinnenminister spricht von «dunklen Tagen»

Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) hatte von «dunklen Tagen» für das Saarland und die Polizei gesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des 34 Jahre alten Polizisten vertritt, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.

Die Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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