Urteil, Kind

Urteil erwartet: Mordversuch an Kind mit Quecksilber

10.04.2024 - 05:22:38

Ein Vater aus Springe nahe Hannover soll gemeinsam mit seiner Freundin versucht haben, seine kleine Tochter zu vergiften. Der Mann bestreitet eine Tötungsabsicht. Wie beurteilen die Richter die Tat?

Im Prozess um einen Mordversuch mit Quecksilber an einem einjĂ€hrigen MĂ€dchen wird heute das Urteil im Landgericht Hannover erwartet. Angeklagt sind der 30 Jahre alte Vater des Kindes und seine 34 Jahre alte frĂŒhere LebensgefĂ€hrtin. Beide hatten den Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes zunĂ€chst bestritten.

Kurz vor Prozessende rĂ€umten sie ein, dem kleinen MĂ€dchen am 24. Juli 2023 gemeinsam Quecksilber in den linken Fuß und rechten Knöchel gespritzt zu haben. Er habe seine Tochter aber nicht töten wollen, sagte der Deutsche. Die Staatsanwaltschaft hatte fĂŒr den Mann aus Springe in der Region Hannover eine zwölfjĂ€hrige GefĂ€ngnisstrafe und fĂŒr die 34-jĂ€hrige Deutsche elf Jahre Haft gefordert. 

Rache an Mutter des Kindes

Laut Anklage wollte sich der Mann mit der Tat an der Mutter des Kindes rĂ€chen, die ihn kurz nach der Geburt des MĂ€dchens verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihm daher das Mordmerkmal niedrige BeweggrĂŒnde. Beiden Angeklagten wird das Mordmerkmal Grausamkeit zugeordnet. Sie hĂ€tten gewusst, dass das Gift nicht unmittelbar zum Tod fĂŒhrt und der EinjĂ€hrigen besonders starke Schmerzen zufĂŒgen wollen. 

Das MĂ€dchen erlitt nach der Quecksilber-Injektion laut Anklage eine eitrige Infektion im Fuß und Hautausschlag am ganzen Körper. Erst bei dem dritten operativen Eingriff sei das Quecksilber zufĂ€llig gefunden worden. Als SpĂ€tfolgen kommen dem Rechtsanwalt des Kindes zufolge LĂ€hmungen, Sprachstörungen sowie kognitive EinschrĂ€nkungen infrage.

SpÀte Teil-GestÀndnisse «taktisch»?

Aus Sicht der Verteidigung handelte es sich bei der Tat nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt, sondern um Körperverletzung. Die AnwĂ€lte beider Angeklagten forderten kein konkretes Strafmaß. Der 30-JĂ€hrige und die 34-JĂ€hrige hatten in ihrem letzten Wort um Entschuldigung gebeten.  

Der Nebenklage-Anwalt hatte in seinem PlĂ€doyer die spĂ€ten Teil-GestĂ€ndnisse als «taktisch» bezeichnet, weil ohnehin Chat-VerlĂ€ufe den gemeinsamen Vergiftungsplan bewiesen hĂ€tten. Der 30-JĂ€hrige hatte sich schon Anfang 2023 ĂŒber Erwerbsmöglichkeiten von Quecksilber im Internet informiert. Im Januar 2023 schaute das Paar die ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY ... ungelöst», in der ein Fall mit Quecksilber als Mordwaffe thematisiert wurde. Im Juni 2023 kaufte die LebensgefĂ€hrtin ĂŒber eine Internet-Plattform privat ein mit Quecksilber gefĂŒlltes Wandthermometer.

@ dpa.de