Berlin, Deutschland

Fatigue-Syndrom: Gericht spricht Erzieherin Rente zu

17.12.2025 - 12:52:40

Eine Erzieherin erkrankt nach einer Ringelröteln-Infektion am Chronischen Fatigue-Syndrom. Angesteckt hat sie sich auf der Arbeit. Zahlt die Unfallversicherung? Ein Gericht hat entschieden.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. (Symbolbild) - Foto: Monika Skolimowska/dpa

    Monika Skolimowska/dpa

  • Die Entscheidung soll eine PrĂ€zedenzwirkung haben. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa

    Michael Kappeler/dpa

Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. (Symbolbild) - Foto: Monika Skolimowska/dpaDie Entscheidung soll eine PrÀzedenzwirkung haben. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa

Wer durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 27. November in einem Einzelfall entschieden, wie jetzt bekannt wurde.

Geklagt hatte eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland tĂ€tig war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklĂ€rt. 2012 habe sie sich am Arbeitsplatz bei SchĂŒlern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt den Angaben zufolge an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, die Symptome auf die Ringelröteln zurĂŒckzufĂŒhren und die Frau zu entschĂ€digen.

Urteil noch nicht rechtskrÀftig

Daraufhin klagte die Erzieherin erfolgreich vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder), die Berufsgenossenschaft legte jedoch Berufung ein. Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bestĂ€tigt Teile des Urteils nun und stellt erneut fest, dass das CFS eine Folge der Virusinfektion ist. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der ErwerbsfĂ€higkeit von 40 Prozent verurteilt. Das Gericht in Frankfurt (Oder) hatte ursprĂŒnglich eine zeitlich gestaffelte Rente von 60 bis 80 Prozent vorgesehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Der Senat hat die Revision den Angaben zufolge nicht zugelassen. Die KlÀgerin und die Beklagte können beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen.

Pressesprecher: Urteil hat PrÀzedenzwirkung

Das Urteil gilt nur fĂŒr den Einzelfall, wie Thomas Drappatz, Pressesprecher am Landessozialgericht, erklĂ€rt. Andere Senate könnten anders entscheiden. Trotzdem habe die Entscheidung des Gerichts eine PrĂ€zedenzwirkung: Rechtlich gesehen sei grundsĂ€tzlich auch die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich.

Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine hÀufige und schwer verlaufende Multisystemerkrankung, die besonders nach Infektionen auftreten kann. Symptome sind unter anderem extreme und dauerhafte Erschöpfung und Konzentrations- und Schlafstörungen.

@ dpa.de

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