Rulantica-Prozess: Was am Fall und am Urteil wichtig ist
Veröffentlicht am: 04.03.2026 um 04:00 Uhr | dpa.deDer Fall sorgte fĂŒr bundesweites Aufsehen â und auch das Urteil zum Abschluss des Prozesses in Freiburg dĂŒrfte Schlagzeilen machen: Nach dem Verschwinden und mutmaĂlichen sexuellen Missbrauch eines MĂ€dchens aus dem sĂŒdbadischen Erlebnisbad Rulantica wird mit einer mehrjĂ€hrigen Haftstrafe fĂŒr den gestĂ€ndigen Angeklagten gerechnet. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Landgericht haben sich bereits auf einen Strafrahmen fĂŒr den 31-JĂ€hrigen geeinigt.
Das Wichtigste zur Tat und zu den Folgen:
Wie es zu der Tat kam
Das MĂ€dchen war im Sommer 2025 aus dem Erlebnisbad des Europa-Parks in Rust gelockt und erst Stunden spĂ€ter mehrere Kilometer entfernt entdeckt worden â verletzt, verĂ€ngstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll das damals sechsjĂ€hrige MĂ€dchen angesprochen und ihm Hilfe angeboten haben. Dann fĂŒhrte er das Kind aus dem Bad und in ein nahes Maisfeld. Als es sich dort immer wieder gewehrt habe, soll der Mann das Kind in ein GebĂŒsch an einer StraĂe geworfen und die Flucht ergriffen haben.
Was der Angeklagte einrĂ€umtÂ
Vor dem Landgericht hatte der 31-JĂ€hrige zum Prozessauftakt gestanden, das MĂ€dchen aus dem Erlebnisbad gelockt und sexuell missbraucht zu haben. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklĂ€ren, wie es dazu kommen konnte», lieĂ er ĂŒber seinen Anwalt erklĂ€ren. Nach der Tat war der Mann untergetaucht und eine Woche spĂ€ter in seiner rumĂ€nischen Heimat festgenommen worden. Beamte identifizierten ihn anhand von Zeugenaussagen und Aufnahmen von Ăberwachungskameras, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur VerfĂŒgung gestellt hatte.
Wie sehr das MĂ€dchen leidet
Hinweise auf eine Vergewaltigung gibt es nach Angaben der Polizei zwar nicht. Dennoch berichteten Ermittler und Eltern nach der Tat von einer zutiefst traumatischen Erfahrung fĂŒr das MĂ€dchen. Seine Tochter schlafe seit dem Missbrauch nicht mehr allein, sagte der Vater vor Gericht aus. Sie habe Angst, den TĂ€ter wiederzutreffen, verhalte sich bisweilen wie ein Kleinkind und sei in der Schule hĂ€ufig abgelenkt. Der Vater, der am Tag des Verschwindens nur wenige Meter von dem MĂ€dchen entfernt war, ist seit der Tat nicht mehr arbeitsfĂ€hig.
Was der Europa-Park geÀndert hat
Nach der Tat hat der Europa-Park die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen verschĂ€rft. Unter anderem werden Eltern stĂ€rker sensibilisiert, sie können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer fĂŒr ihre Kinder bekommen. Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das SchlieĂfach kann damit genutzt und bargeldlos bezahlt werden. «Optional lassen sich nun mehrere ArmbĂ€nder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass fĂŒr MinderjĂ€hrige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher weiter.Â
Im Fall des MĂ€dchens hĂ€tte das allerdings wohl nicht geholfen: Auf den im Prozess gezeigten Aufzeichnungen vom Ausgangsbereich des Rulantica-Bads ist zu sehen, wie das Kind mit dem Transponder-Armband des Angeklagten durch das Drehkreuz geht. Der Angeklagte schlĂŒpft ohne eigenes Armband darunter hindurch â in Anwesenheit einer Mitarbeiterin.
Welche VorwĂŒrfe die Eltern erheben
Der Vater des MÀdchens hat den Europa-Park im Prozess scharf kritisiert. Wiederholt hÀtten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend an das Personal des Bads gewandt und erfolglos um Hilfe gebeten, sagte er im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe der Vater die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert.
HĂ€tte man frĂŒhzeitig reagiert â so der Vorwurf der Eltern â, wĂ€re das MĂ€dchen wahrscheinlich noch entdeckt worden, denn der Angeklagte soll das Bad mit seinem Opfer erst nach einer Stunde verlassen haben. Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man Ă€uĂere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
Wie das Urteil ausfallen wirdÂ
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer haben sich schon auf einen Strafrahmen verstÀndigt. Wahrscheinlich ist nun laut dem Vorsitzenden Richter eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten GefÀngnis.
