Horrorhaus-TĂ€ter, Urteil

«Horrorhaus»-TÀter: Urteil zu Sicherungsverwahrung erwartet

23.11.2023 - 05:18:17

Er hat Frauen gequĂ€lt - zwei starben. Knapp die HĂ€lfte seiner Haftstrafe hat Wilfried W. verbĂŒĂŸt. Gutachter halten ihn fĂŒr gefĂ€hrlich. Der Prozess um eine Sicherungsverwahrung steht vor dem Abschluss.

Im Prozess um die Sicherungsverwahrung fĂŒr den verurteilten TĂ€ter im Fall des sogenannten Horrorhauses von Höxter könnte am Donnerstag ein Urteil fallen. Die Prozessbeteiligten in dem Verfahren am Landgericht Paderborn seien von der Kammer gebeten worden, sich auf ihre PlĂ€doyers vorzubereiten, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Ob der Prozess tatsĂ€chlich zu Ende gehe, hĂ€nge aber vom Verfahrensverlauf am Donnerstag ab. So muss das Gericht noch ĂŒber einen Antrag der Verteidigung zu weiteren Zeugen entscheiden. Ein zusĂ€tzlicher Verhandlungstag ist allerdings zunĂ€chst nicht anberaumt.

RĂŒckblick: In einem aufsehenerregenden Prozess wurde Wilfried W. 2018 verurteilt, weil er gemeinsam mit seiner Ex-Frau ĂŒber Jahre mehrere Frauen in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens gequĂ€lt hatte. Zwei der Opfer starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Die ebenfalls verurteilte Ex-Partnerin sollte dreizehn Jahre in Haft, Wilfried W. elf Jahre.

Anders als seine Ex-Frau stufte das Gericht ihn als vermindert schuldfĂ€hig ein. Eine Gutachterin hatte ihm im Prozess abgesprochen, Gut und Böse unterscheiden zu können. Das Gericht folgte ihr damals und schickte Wilfried W. in eine Psychiatrie. Dort kamen jedoch bald Zweifel an dieser EinschĂ€tzung auf. Er sei steuerungs- und damit vollschuldfĂ€hig, hieß es in einem spĂ€teren Gerichtsbeschluss. Die «Fehleinweisung» wurde rĂŒckgĂ€ngig gemacht. Seit 2020 sitzt er nun seine Strafe in einer regulĂ€ren Justizvollzugsanstalt ab.

Weil sie ihn auch nach Ablauf der Haftzeit fĂŒr gefĂ€hrlich hĂ€lt und entsprechend hinter Gittern sehen will, hatte die Staatsanwaltschaft daraufhin nachtrĂ€glich Sicherungsverwahrung beantragt. Im Anschluss an eine verbĂŒĂŸte Haft dient die Sicherungsverwahrung dazu, die Allgemeinheit vor gefĂ€hrlichen TĂ€tern zu schĂŒtzen. Die Verteidigung glaubt weiter, dass W. in der Psychiatrie richtig aufgehoben sei und will die Sicherungsverwahrung verhindern.

Entscheidend fĂŒr das bald erwartete Urteil ist die EinschĂ€tzung von psychiatrischen Gutachtern zur Frage, ob von Wilfried W. weiterhin Gefahr ausgehe. Zwei Forensiker in dem Prozess hatten ein erhebliches Risiko festgestellt, dass er in Freiheit erneut schwere Straftaten zu Lasten von Frauen begehen könnte. Sie bescheinigten ihm ein hohes Manipulationsgeschick, GefĂŒhlskĂ€lte und kriminelle Energie.

Er sei nicht in der Lage, Empathie fĂŒr seine Opfer oder Reue fĂŒr seine Taten zu zeigen, schilderte der Psychiater Prof. Johannes Fuß. Er verfĂŒge trotz einer Lernbehinderung ĂŒber «eine hohe kriminelle Intelligenz bei der Ausnutzung von Frauen», so die EinschĂ€tzung des SachverstĂ€ndigen Prof. Hans-Ludwig Kröber. W. habe auch in der Vergangenheit gezeigt, dass er in seiner dissozialen Persönlichkeit vor allem damit beschĂ€ftigt sei, «neue Frauen zu konsumieren und dann zu quĂ€len».

@ dpa.de