Lebenslange, Haft

Lebenslange Haft fĂŒr Soldat wegen dreifachen Mordes

28.02.2025 - 11:31:50

Er tötete ein dreijÀhriges MÀdchen, zwei Frauen und einen Mann aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau. Nun ist der Angeklagte verurteilt worden. Sein Beruf spielte bei den Taten eine Rolle.

Nach der Mordserie mit insgesamt vier Toten im niedersĂ€chsischen Landkreis Rotenburg (WĂŒmme) ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass der 33-JĂ€hrige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlĂ€ssig getötet hat. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Deutsche hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geĂ€ußert. 

Drei Erwachsene und ein MĂ€dchen erschossen

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. MÀrz 2024 in zwei HÀusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen LebensgefÀhrten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijÀhrige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das MÀdchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage fĂŒr glaubwĂŒrdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlĂ€ssige Tötung. Das Gericht folgte dieser EinschĂ€tzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei FĂ€llen und in einem Fall wegen fahrlĂ€ssiger Tötung.

Er ging militÀrisch vor

Bei den Taten ging der Soldat nach militÀrischer Art vor. Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren. 

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren PlÀdoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

@ dpa.de