Babysitter muss wegen Kindesmissbrauchs lange in Haft
29.08.2023 - 13:43:37Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist ein ehemaliger Babysitter in Köln zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach VerbĂŒĂung der Haftstrafe kommt der 34-JĂ€hrige somit nicht auf freien FuĂ, sondern wird in den MaĂregelvollzug ĂŒberstellt, dessen Ende völlig offen ist. Zwischen Herbst 2019 und Mai 2022 hatte der Mann nach Ăberzeugung des Gerichts 22 Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren zum Teil schwere sexuelle Gewalt angetan. Darunter befand sich auch ein schwer behindertes MĂ€dchen.
Vor den zahlreichen Fotografen und Kamerateams im Gericht wollte der Deutsche offenbar völlig unkenntlich bleiben: Vors Gesicht hielt er sich einen Aktendeckel, auf dem Kopf trug er eine MĂŒtze, sein hellblaues Hemd wirkte am Bauch ausgestopft. Die Maskerade wieder loszuwerden, dafĂŒr brauchte der 34-JĂ€hrige einige Augenblicke.
Das Kölner Landgericht befand ihn dann unter anderem des mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie fĂŒr schuldig. Der sexuelle Kindesmissbrauch habe sich, so der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann, «dramatisch und mit steigender IntensitĂ€t» fortgesetzt. Eine Vielzahl der Taten hatte der Mann fotografiert oder gefilmt. Die Aufnahmen habe er dann «zur Selbstbefriedigung» genutzt, wie es in der UrteilsbegrĂŒndung hieĂ.
Privater Babysitter und Aushilfskraft in KindertagesstÀtten
Seine Opfer fand der 34-JĂ€hrige zunĂ€chst ĂŒber ein Onlineportal, wo er seine Dienste als privater Babysitter anbot. Dabei legte der Mann interessierten Eltern auch gefĂ€lschte Empfehlungsschreiben vor. SpĂ€ter, ab Juli 2021, war er nach Angaben des Gerichts zudem als Aushilfskraft in drei Kölner KindertagesstĂ€tten tĂ€tig, in deren RĂ€umlichkeiten es zu einer Vielzahl von sexuellen Ăbergriffen gekommen sein soll.
So habe er Kinder immer wieder zur Toilette begleitet oder gewickelt, obwohl dies AushilfskrĂ€ften nicht erlaubt gewesen sei. Hierbei sei es wiederholt zur Anwendung sexueller Gewalt gekommen, hieĂ es in der rund zweieinhalbstĂŒndigen UrteilsbegrĂŒndung.
Weitere Tatorte seien die Wohnung des Angeklagten im Kölner Stadtteil Zollstock sowie die elterlichen Wohnungen seiner SchĂŒtzlinge gewesen. Zudem habe es Ăbergriffe in Umkleidekabinen von öffentlichen SchwimmbĂ€dern gegeben. So habe der Mann einem MĂ€dchen in einer Umkleidekabine sexuelle Gewalt angetan, nachdem es gerade seine Seepferdchen-PrĂŒfung bestanden hatte.
Gericht spricht von «hoher GefÀhrlichkeit» des Verurteilten
Die angeordnete Sicherungsverwahrung begrĂŒndete der Vorsitzende Richter mit der derzeitigen «hohen GefĂ€hrlichkeit» des Verurteilten. Es sei völlig offen, ob die pĂ€dosexuelle Neigung des an einer autistischen Störung leidenden Mannes ĂŒberhaupt durch eine Therapie geheilt werden könne, sagte Kaufmann. Das Gericht sprach den Opfern Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von rund 178.000 Euro zu.
Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig, Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich.


