Fall Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 12:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie nÀchsten Schritte im Rostocker Verfahren
- Staatsanwalt Oliver Schley begrĂŒndete am 33. Prozesstag die Mordforderung gegen die 30-JĂ€hrige.
- Die Anklage fĂŒhrte als Tatort einen TĂŒmpel bei Klein Upahl sĂŒdlich von GĂŒstrow an.
- Am Freitag soll die Verteidigung ihren Schlussvortrag halten.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft fĂŒr Angeklagte
Im Prozess um den getöteten achtjĂ€hrigen Fabian aus GĂŒstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes fĂŒr die Angeklagte gefordert. Staatsanwalt Oliver Schley sagte am 33. Prozesstag, die Anklage sei von ihrer TĂ€terschaft ĂŒberzeugt.
ZusÀtzlich beantragte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Anklage sieht Motiv in frĂŒherer Beziehung
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die 30-jĂ€hrige Deutsche Fabian am 10. Oktober 2025 an einem TĂŒmpel bei Klein Upahl erstochen haben. Der Ort liegt etwa 15 Kilometer sĂŒdlich von GĂŒstrow.
Schley erklĂ€rte, auch ohne GestĂ€ndnis und unmittelbare Tatzeugen bestĂŒnden nach der Gesamtschau der Beweise keine vernĂŒnftigen Zweifel an der TĂ€terschaft. Die Angeklagte habe Fabian als Störfaktor in der Beziehung zu seinem Vater beseitigen und den Vater zugleich bestrafen wollen.
Verteidigung weist VorwĂŒrfe zurĂŒck
Die Angeklagte bestreitet die VorwĂŒrfe. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich Fabians Vater im August 2025 nach einer mehrjĂ€hrigen Beziehung von ihr getrennt. Die Frau habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und sei finanziell von ihm abhĂ€ngig gewesen.
Schley nahm in seinem mehr als zweieinhalbstĂŒndigen Schlussvortrag zahlreiche Indizien aus dem Prozess auf. Am Donnerstag sollte sich zusĂ€tzlich Oberstaatsanwalt Harald Nowack Ă€uĂern, auĂerdem war der Schlussvortrag der Nebenklage vorgesehen.
PlÀdoyer der Verteidigung folgt
Fabians Mutter nimmt als NebenklÀgerin am Verfahren teil und wird von der AnwÀltin Christine Habetha vertreten. Die Verteidigung soll am Freitag plÀdieren.
Sie hatte wĂ€hrend des Indizienprozesses wiederholt Zweifel an der BeweisfĂŒhrung geĂ€uĂert. Sollte das Landgericht Rostock die besondere Schwere der Schuld feststellen und das Urteil rechtskrĂ€ftig werden, wĂ€re eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren nicht möglich.
Der Prozess gegen die 30-jÀhrige Angeklagte gehört zu den aufwendigsten Strafverfahren in Mecklenburg-Vorpommern der vergangenen Monate. Nach 33 Verhandlungstagen hat die Staatsanwaltschaft ihre Bewertung der Indizien vorgelegt und daraus den Vorwurf eines Mordes abgeleitet.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Indizien auch ohne GestĂ€ndnis und unmittelbare Tatzeugen eine Verurteilung tragen. Die Anklage sieht in der frĂŒheren Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater ein mögliches Motiv und bewertet die Trennung sowie die familiĂ€re Situation als zusammenhĂ€ngenden Hintergrund der Tat.
Entscheidung liegt beim Gericht
Die beantragte besondere Schwere der Schuld hĂ€tte im Fall einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung erhebliche Folgen fĂŒr die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Das Landgericht Rostock muss nun die Argumente von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung gegeneinander abwĂ€gen.
Nach dem Schlussvortrag der Anklage und der Nebenklage soll die Verteidigung plÀdieren. Erst danach steht die Entscheidung des Gerichts an; bis zu einem rechtskrÀftigen Urteil gilt die Angeklagte als unschuldig.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: âFall Fabian: Mutter sieht besondere Schwere der Schuld bei der Angeklagten Gina H.â (29.10.2026)
Der Bericht hebt neben dem PlĂ€doyer der Staatsanwaltschaft die EinschĂ€tzung von Fabians Mutter zur besonderen Schwere der Schuld hervor. Damit liegt der Schwerpunkt stĂ€rker auf den Folgen fĂŒr die NebenklĂ€gerin als auf der ausfĂŒhrlichen BegrĂŒndung des Tatmotivs.
NDR: âFall Fabian: Nebenklage sieht bei Gina H. besondere Schwere der Schuldâ (29.10.2026)
Der Bericht ordnet den Verhandlungstag als gemeinsame Schlussphase von Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein. Im Vergleich zur tagesschau-Meldung steht damit der Vortrag der Nebenklage stÀrker im Vordergrund; offen bleibt weiterhin die Bewertung durch das Gericht.
Beide Berichte bestÀtigen den Beginn der SchlussvortrÀge und die Forderung nach besonderer Schuldschwere. Unterschiede ergeben sich vor allem aus dem jeweiligen Fokus auf Mutter beziehungsweise Nebenklage; eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.
