Fall Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWSWeitere Schritte im Rostocker Verfahren
- Der 33. Prozesstag am Landgericht Rostock war von den SchlussvortrÀgen der Anklage und der Nebenklage geprÀgt.
- Die Staatsanwaltschaft verwies auf den 10. Oktober 2025 und mehrere Aufenthalte der Angeklagten am spÀteren Fundort.
- Am Freitag sollen Andreas Ohm und Thomas Löcker fĂŒr die Verteidigung plĂ€dieren.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Im Prozess um den getöteten achtjĂ€hrigen Fabian aus GĂŒstrow hat die Rostocker Staatsanwaltschaft eine Verurteilung der 30 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und lebenslange Haft beantragt. ZusĂ€tzlich fordert sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausschlieĂen wĂŒrde.
Die AntrĂ€ge wurden am Donnerstag am 33. Prozesstag vor dem Landgericht Rostock gestellt. Oberstaatsanwalt Harald Nowack sprach von einer âeindeutigen Indizienketteâ, wĂ€hrend die Angeklagte die VorwĂŒrfe weiterhin bestreitet.
Video- und Handyspuren im Mittelpunkt
Nowack sagte, er sei sicher, dass die Angeklagte Fabian am 10. Oktober 2025 von seiner Wohnung abgeholt, ihn spĂ€ter mit einem Messer erstochen und die Leiche angezĂŒndet habe. Als zentrale Indizien nannte die Staatsanwaltschaft unter anderem Videoaufnahmen vom Fahrzeug der Angeklagten nahe Fabians Wohnung.
Nach Darstellung der Anklage blieb Fabians Handy danach ungenutzt. Wenig spĂ€ter soll die Angeklagte ein Foto etwa 1,6 Kilometer vom spĂ€teren Fundort entfernt aufgenommen und ihr Mobiltelefon anschlieĂend abgeschaltet haben. Feldarbeiter hĂ€tten das Auto der Angeklagten zudem in der NĂ€he des Fundorts gesehen.
Anklage sieht Trennung als Motiv
Die Staatsanwaltschaft fĂŒhrt als Motiv die frĂŒhere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater an. Nach der Trennung im August 2025 habe sie sich finanziell und persönlich bedroht gesehen; aus ihrer Sicht habe Fabian einer langfristigen Beziehung im Weg gestanden.
Die AnklĂ€ger verwiesen auĂerdem auf Sprachnachrichten, widersprĂŒchliche Aussagen und mehrere Aufenthalte der Angeklagten am Fundort. Fabian war am 14. Oktober von ihr und einer Bekannten an einem TĂŒmpel etwa 15 Kilometer sĂŒdlich von GĂŒstrow gefunden worden.
Verteidigung plÀdiert am Freitag
Die Nebenklage schloss sich den AntrÀgen der Staatsanwaltschaft an und erinnerte an Fabian als aktiven, liebevollen und hilfsbereiten Jungen. Seine Mutter nahm als NebenklÀgerin am Verfahren teil.
Am Freitag sollen die Verteidiger Andreas Ohm und Thomas Löcker ihre SchlussvortrĂ€ge halten. Danach kann die Angeklagte letzte Worte sprechen; die VerkĂŒndung des Urteils wird fĂŒr den 10. November erwartet.
Der Prozess um den Tod des achtjĂ€hrigen Fabian gehört zu den aufwendigsten Strafverfahren der vergangenen Monate in Mecklenburg-Vorpommern. Am 33. Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft ihre BeweiswĂŒrdigung abgeschlossen und die aus ihrer Sicht entscheidenden Indizien zu einer Gesamtschau verbunden.
Im Mittelpunkt stehen dabei digitale und rĂ€umliche Spuren: Videoaufnahmen sollen das Auto der Angeklagten nahe Fabians Wohnung zeigen, anschlieĂend soll sich ihr Mobiltelefon in der NĂ€he des spĂ€teren Fundorts eingeloggt haben. Hinzu kommen die von der Anklage geschilderten Aufenthalte der Angeklagten am Fundort und ihre spĂ€teren Angaben gegenĂŒber Bekannten und der Polizei.
Entscheidung rĂŒckt nĂ€her
Die beantragte besondere Schwere der Schuld hĂ€tte erhebliche Folgen fĂŒr eine mögliche Haftentlassung. Bei lebenslanger Freiheitsstrafe prĂŒft ein Gericht grundsĂ€tzlich nach 15 Jahren, ob eine Entlassung zur BewĂ€hrung möglich ist; wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, kann sich die MindestverbĂŒĂungsdauer deutlich verlĂ€ngern.
Eine Verurteilung ist damit nicht vorweggenommen. Nach dem PlĂ€doyer der Anklage folgt die Verteidigung, anschlieĂend kann die Angeklagte ein letztes Wort sprechen. Die UrteilsverkĂŒndung wird fĂŒr den 10. November erwartet. FĂŒr die Ăffentlichkeit entscheidend wird sein, wie das Gericht die Indizien bewertet und ob es die von der Staatsanwaltschaft genannten Mordmerkmale als erwiesen ansieht.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: âFortsetzung: Fall Fabian: Staatsanwaltschaft plĂ€diert auf Mordâ (29.10.2026)
Der Bericht hebt den Antrag auf lebenslange Haft und die besondere Schwere der Schuld hervor. AuĂerdem ordne er das PlĂ€doyer in den langen Indizienprozess ein und verweise auf die bestrittenen VorwĂŒrfe sowie den anstehenden Vortrag der Verteidigung.
ntv: âStaatsanwalt plĂ€diert im Fall Fabian auf Mordâ (29.10.2026)
Der Beitrag betone neben dem Strafantrag die Darstellung der Staatsanwaltschaft, es gebe keine vernĂŒnftigen Zweifel an der TĂ€terschaft und am Motiv. Einen eigenen Akzent setze er mit dem Hinweis auf die von der Angeklagten bestrittene Schuld und die bevorstehenden PlĂ€doyers.
Beide BeitrÀge bestÀtigten den Antrag der Staatsanwaltschaft und die zentrale Bedeutung der Indizien. Offen blieben die Bewertung durch das Gericht sowie die Argumentation der Verteidigung.
