Fall Fabian: Verteidigung beantragt Freispruch in Rostock
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 10:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVom Tatvorwurf bis zum Urteil
- Thomas Löcker kündigte am Landgericht Rostock einen Freispruchsantrag für die 30 Jahre alte Angeklagte an.
- Der Tatvorwurf bezieht sich auf den 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow.
- Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage beantragten lebenslange Haft sowie die besondere Schwere der Schuld.
Verteidigung beantragt Freispruch im Fall Fabian
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Verteidigung am Landgericht Rostock einen Freispruch für die 30 Jahre alte Angeklagte angekündigt. Verteidiger Thomas Löcker äußerte am 34. Verhandlungstag erneut Zweifel an der Stichhaltigkeit der Beweisführung.
Die Verteidigung erklärte, viele Fragen blieben offen und es gebe am Ende keine geschlossene Beweiskette. Sie berief sich auf den Grundsatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung der Deutschen wegen Mordes, eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Auch die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin stellte diese Anträge.
Bei einem entsprechenden rechtskräftigen Urteil wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Tatvorwurf am Tümpel bei Klein Upahl
Der Angeklagten wird vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow erstochen zu haben. Das mutmaßliche Tatmotiv soll mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen.
Die Staatsanwaltschaft hatte von einer eindeutigen Indizienkette gesprochen. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Weitere Plädoyers und Urteil im November
Die eigentlichen Anträge der Verteidigung zum Strafmaß standen zunächst noch aus. Zudem war das Plädoyer des zweiten Verteidigers Andreas Ohm noch offen.
Danach kann die Angeklagte ihr letztes Wort sprechen. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.
Der Prozess am Landgericht Rostock steht nach 34 Verhandlungstagen vor dem Abschluss. Im Mittelpunkt steht eine Beweisführung, die sich nach Darstellung der Anklage auf zahlreiche Indizien stützt, während die Verteidigung daraus keine geschlossene Kette ableitet. Für das Gericht wird damit entscheidend sein, ob die einzelnen Indizien den Tatvorwurf in ihrer Gesamtschau zweifelsfrei tragen.
Die Staatsanwaltschaft verlangt wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese Einstufung hätte erhebliche Folgen für eine spätere Haftentlassung: Bei einem rechtskräftigen Urteil wäre eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Die Nebenklage hat sich dem Antrag angeschlossen.
Entscheidung im November
Vor dem Urteil stehen noch die weiteren Plädoyers der Verteidigung, das letzte Wort der Angeklagten und die anschließende Beratung des Gerichts. Verkündet werden soll die Entscheidung am 10. November. Für die Öffentlichkeit endet damit ein umfangreicher Indizienprozess, dessen Ausgang sowohl die strafrechtliche Bewertung des Tatgeschehens als auch die Frage bestimmt, ob die von der Verteidigung geltend gemachten offenen Punkte für einen Freispruch ausreichen.
