Gericht: Verbot von Erotik-Instagram-Angebot unzulÀssig
18.03.2026 - 10:50:03 | dpa.de
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-GrĂŒnden verbieten. Die Aufsichtsbehörde muss ihre MaĂnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschrĂ€nken, die tatsĂ€chlich die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeintrĂ€chtigen können, wie das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig.Â
Damit war die Klage einer Erotikdarstellerin im Wesentlichen erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Frau veröffentlicht demnach BeitrĂ€ge auf Instagram und hat mehr als 100.000 Follower.Â
Nach den Angaben beanstandete die Medienanstalt im November 2022 gesamte Instagram-Angebot der KlĂ€gerin und untersagte ihr dessen weitere Verbreitung. Die Frau stelle sich betont sexualisiert dar, hieĂ es laut Gericht zur BegrĂŒndung. Die Inhalte vermittelten ein einseitiges Bild von SexualitĂ€t und darauf fokussierten Geschlechterrollen. Das könne Kinder und Jugendliche verstören und verunsichern.
Die Erotikdarstellerin akzeptierte das Verbot nicht und zog vor Gericht - mit Erfolg. Zwar sind laut Urteil auch aus Sicht der Richter groĂe Teile der Darstellungen auf Instagram fĂŒr Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren entwicklungsbeeintrĂ€chtigend. Deswegen das komplette Angebot der Frau zu verbieten, sei jedoch unverhĂ€ltnismĂ€Ăig.
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