Gelnhausen: Prozess gegen zwei Männer wegen Freibad-Vorwürfen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 03:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVorwürfe gegen zwei Angeklagte
- Das Amtsgericht in Gelnhausen verhandelt gegen zwei Männer wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung in einem Freibad.
- Der jüngere Angeklagte soll drei Mädchen betroffen haben, darunter eine 13-Jährige und eine 14-Jährige.
- Gegen drei weitere Männer wurden die Ermittlungen nach den Angaben eingestellt.
Prozess zu Freibad-Vorwürfen beginnt in Gelnhausen
Im hessischen Gelnhausen beginnt an diesem Montag um 9.00 Uhr der Prozess gegen zwei Männer wegen des Vorwurfs, im Freibad mehrere Mädchen im Alter zwischen 13 und 15 Jahren sexuell belästigt zu haben. Die beiden angeklagten Syrer waren bei der Anklageerhebung im vergangenen November 18 beziehungsweise 28 Jahre alt.
Jugendgericht ist zuständig
Zuständig ist das Jugendgericht, weil der jüngere Angeklagte strafrechtlich noch als Heranwachsender gilt. Der Vorfall im Juni 2025 hatte für großes Aufsehen gesorgt und auch die Politik beschäftigt.
Prozessbeginn war verschoben worden
Der Prozess vor dem Amtsgericht sollte ursprünglich im Mai beginnen. Sein Start wurde wegen der Erkrankung des Richters verschoben.
Vorwürfe gegen den jüngeren Angeklagten
Dem jüngeren Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft sexuelle Belästigung in zwei Fällen sowie Nötigung in einem Fall vor. Er soll am 22. Juni vergangenen Jahres in dem Freibad einem 13-jährigen Mädchen an das Gesäß sowie einer 14-Jährigen an die Brust und das Gesäß gefasst haben.
Eine weitere 15-jährige Zeugin soll er im Wasserbecken am Bein gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten und von hinten am Bikinioberteil gezogen haben.
Älterem Angeklagten wird ein Fall vorgeworfen
Dem älteren der beiden Angeklagten wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Auch er soll einer 14 Jahre alten Zeugin an das Gesäß gefasst haben.
Ermittlungen gegen drei Männer eingestellt
Bei den Ermittlungen wurden Wohnungen durchsucht. Den Zeuginnen wurden Bilder vorgelegt, anhand derer sie die Verdächtigen identifizieren sollten.
Die Ermittlungen gegen drei weitere Männer wurden eingestellt.
Der Prozess betrifft einen Vorfall vom 22. Juni 2025 in einem Freibad in Gelnhausen. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe gegen zwei Männer, die zum damaligen Zeitpunkt 18 beziehungsweise 28 Jahre alt waren; betroffen sind mehrere Mädchen im Alter von 13 bis 15 Jahren.
Das Verfahren wird vor dem Jugendgericht geführt, weil der jüngere Angeklagte bei der Anklageerhebung als Heranwachsender galt. Damit entscheidet das Gericht nicht nur über die einzelnen Tatvorwürfe, sondern wendet für ihn auch die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts an.
Aufklärung durch Zeugenaussagen
Für die Beweisaufnahme dürften vor allem die Aussagen der betroffenen Mädchen und die Identifizierung der Beschuldigten eine zentrale Rolle spielen. Nach den Ermittlungen wurden den Zeuginnen Bilder vorgelegt; außerdem durchsuchten die Behörden Wohnungen. Die Verfahren gegen drei weitere Männer wurden eingestellt.
Der ursprünglich für Mai vorgesehene Prozessbeginn verschob sich wegen der Erkrankung des Richters. Für Besucherinnen und Besucher von Freibädern verweist der Fall zugleich auf die Bedeutung klarer Schutzkonzepte, ansprechbarer Verantwortlicher und einer konsequenten Strafverfolgung bei Übergriffen. Über Schuld oder Unschuld der beiden Angeklagten entscheidet das Gericht erst nach Abschluss der Beweisaufnahme.
