Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage der Hinterbliebenen gegen den Bund ab
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 11:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe auf zusÀtzliches Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
Gericht verweist auf AnsprĂŒche gegen Germanwings
Nach Auffassung der Kammer können die KlĂ€ger gleichwertige AnsprĂŒche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen den Bund zu.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Ăbereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Danach könnten GeschĂ€digte grundsĂ€tzlich eigene sowie auf sie ĂŒbergegangene SchmerzensgeldansprĂŒche geltend machen.
Absturz in den französischen Alpen
Die Germanwings-Maschine war am 24. MĂ€rz 2015 auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt. Alle 150 Menschen an Bord starben: 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien.
Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochter absichtlich gegen einen Berg steuerte. Unter den Opfern waren 16 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See, die von einem SchĂŒleraustausch in Spanien zurĂŒckkehrten.
KlĂ€ger kritisieren Ăberwachung der Flugtauglichkeit
Die Hinterbliebenen verlangen jeweils bis zu 110.000 Euro. Nach ihrer Auffassung wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend ĂŒberwacht; insbesondere seien die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen.
Das Verfahren gegen den Staat fand in Niedersachsen statt, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat. Beim Prozessauftakt Ende August hatte die Kammer den KlÀgern nur geringe Erfolgsaussichten eingerÀumt.
Hinterbliebene wollten Verantwortliche benennen
Klaus Radner, der bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund seiner Tochter verlor, hatte der Deutschen Presse-Agentur zum Prozessauftakt gesagt: «Also, ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent.» Ziel sei es, Verantwortliche zu benennen und verurteilen zu lassen.
Engelbert Tegethoff, der eine Tochter verlor, hatte betont: «Es geht nicht ums Geld». Die Klage solle Klarheit schaffen und dazu beitragen, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederhole.
Zahlungen der Lufthansa
Die Lufthansa hatte nach dem UnglĂŒck Zahlungen geleistet. Nach frĂŒheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nĂ€chste Angehörige pro Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld; zusĂ€tzlich seien fĂŒr jedes Todesopfer 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden.
Auch andere Klagen auf zusĂ€tzliches Schmerzensgeld blieben erfolglos. Hinterbliebene unterlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. In diesen Verfahren richteten sich die AnsprĂŒche gegen die Konzernmutter Lufthansa.
Rechtlicher Kern des Verfahrens
Das Urteil betrifft nicht die Frage, ob die Angehörigen schweres Leid erlitten haben, sondern den rechtlichen Weg zu weiteren Zahlungen. Das Landgericht Braunschweig stellt auf das Montrealer Ăbereinkommen ab: FĂŒr SchĂ€den im internationalen Luftverkehr bestehen danach grundsĂ€tzlich AnsprĂŒche gegen das Luftfahrtunternehmen. Die Kammer sieht deshalb keinen Raum fĂŒr zusĂ€tzliche AmtshaftungsansprĂŒche gegen den Bund.
Abgrenzung zur staatlichen Verantwortung
Die KlĂ€ger machen geltend, der Staat habe die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend ĂŒberwacht. Damit berĂŒhrt der Fall eine strukturelle Frage der Luftverkehrssicherheit: Fluggesellschaften tragen Verantwortung fĂŒr den Betrieb, wĂ€hrend staatliche Stellen die medizinischen und regulatorischen Rahmenbedingungen beaufsichtigen. Die Gerichte haben in frĂŒheren Verfahren gegen Lufthansa die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat gesehen; im aktuellen Verfahren fĂŒhrt diese Einordnung jedoch nicht zu einer Haftung aus Amtspflicht.
Bedeutung fĂŒr die Hinterbliebenen
FĂŒr die 30 KlĂ€ger hat das Verfahren daher eine ĂŒber die Geldforderung hinausgehende Bedeutung. Ein rechtskrĂ€ftiger Schuldspruch hĂ€tte aus ihrer Sicht Verantwortlichkeiten benannt und Konsequenzen fĂŒr die Sicherheitsaufsicht ermöglichen können. Zugleich zeigt der Fall, dass EntschĂ€digungsrecht und öffentliche Aufarbeitung unterschiedliche Ziele verfolgen: Zahlungen können erlittenes Leid anerkennen, ersetzen aber keine vollstĂ€ndige KlĂ€rung institutioneller Verantwortung. FĂŒr Angehörige vergleichbarer UnglĂŒcke bleibt entscheidend, gegen welchen Beteiligten AnsprĂŒche rechtlich gebĂŒndelt werden können.
