Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage der Hinterbliebenen gegen den Bund ab
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 12:27 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe auf zusÀtzliches Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
AnsprĂŒche gegen Germanwings vorrangig
Nach Auffassung der Kammer können die Angehörigen gleichwertige AnsprĂŒche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Diese seien vorrangig, weshalb ein Anspruch aus Amtshaftung gegen den Staat nicht bestehe.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Ăbereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Danach könnten GeschĂ€digte grundsĂ€tzlich eigene sowie auf sie ĂŒbergegangene SchmerzensgeldansprĂŒche geltend machen.
Absturz in den französischen Alpen
Die Germanwings-Maschine war am 24. MĂ€rz 2015 auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt. Alle 150 Insassen starben: 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien.
Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochter absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Unter den Opfern waren auch 16 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums in Haltern am See, die von einem SchĂŒleraustausch in Spanien zurĂŒckkehrten.
Streit ĂŒber Flugtauglichkeit
Die KlĂ€ger verlangen jeweils bis zu 110.000 Euro. Sie sind ĂŒberzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend ĂŒberwacht worden sei und die flugmedizinischen Gutachten mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug berĂŒcksichtigt hĂ€tten.
Nach Angaben des KlĂ€geranwalts Julius Reiter war bereits 2009 eine schwere depressive Episode dokumentiert. Deshalb mĂŒsse geprĂŒft werden, ob die Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprochen hĂ€tten und eine weitergehende psychiatrische Beurteilung erforderlich gewesen wĂ€re.
Berufung wird geprĂŒft
Reiter kĂŒndigte an, eine Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig werde geprĂŒft. Aus Sicht der KlĂ€ger gehe es nicht nur um eine EntschĂ€digung, sondern um die Frage, ob der Staat angesichts bekannter Risiken und europĂ€ischer Sicherheitsvorgaben anders hĂ€tte handeln mĂŒssen.
Die Lufthansa hatte nach dem UnglĂŒck Zahlungen geleistet. NĂ€chste Angehörige erhielten nach frĂŒheren Angaben pro Todesopfer 10.000 Euro Schmerzensgeld; zusĂ€tzlich seien 25.000 Euro als vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden. Hinterbliebene waren mit zusĂ€tzlichen Forderungen gegen die Konzernmutter bereits vor Gerichten in Frankfurt und Essen sowie beim Oberlandesgericht Hamm gescheitert.
Rechtlicher Kern des Verfahrens
Das Urteil betrifft nicht die Frage, ob der Absturz am 24. MĂ€rz 2015 stattgefunden hat oder wer ihn verursacht hat, sondern die rechtliche Zuordnung möglicher weiterer SchmerzensgeldansprĂŒche. Das Landgericht stellt auf das Montrealer Ăbereinkommen und die vorrangige Möglichkeit ab, AnsprĂŒche gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen.
Damit steht im Mittelpunkt die Abgrenzung zwischen der Haftung eines Luftfahrtunternehmens und einer möglichen Amtshaftung des Staates. Die Hinterbliebenen argumentieren, staatliche Stellen hĂ€tten die flugmedizinische Ăberwachung des Copiloten strenger ausgestalten mĂŒssen. Das Gericht sieht diesen Weg nach der dpa-Meldung jedoch durch gleichwertige AnsprĂŒche gegen Germanwings versperrt.
Bedeutung fĂŒr die Hinterbliebenen
FĂŒr die 30 KlĂ€ger hat das Verfahren deshalb eine ĂŒber die Geldforderung hinausgehende Bedeutung. Sie wollen klĂ€ren lassen, ob staatliche TauglichkeitsprĂŒfung und Aufsicht den bekannten Risiken ausreichend Rechnung getragen hĂ€tten. Eine Berufung könnte diese grundsĂ€tzliche Frage erneut aufgreifen, sofern das Oberlandesgericht Braunschweig das Rechtsmittel zulĂ€sst.
Folgen fĂŒr die Luftsicherheit
Der Fall zeigt, dass die juristische Aufarbeitung eines UnglĂŒcks auch Jahre spĂ€ter mehrere Ebenen umfasst: Zahlungen der Fluggesellschaft, mögliche AnsprĂŒche gegen den Staat und die Frage nach Verbesserungen bei medizinischen Kontrollen. FĂŒr Angehörige und die Luftfahrtbranche bleibt entscheidend, ob aus den damaligen Erkenntnissen dauerhaft strengere Verfahren fĂŒr die Beurteilung der Flugtauglichkeit entstanden sind.
