Mordprozess von Illerkirchberg - Lebenslange Haft
04.07.2023 - 10:13:08Der Mann, der zwei SchĂŒlerinnen in Illerkirchberg mit einem Messer attackierte und eine von ihnen tötete, ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der 27-JĂ€hrige kann damit nur im Ausnahmefall schon nach 15 Jahren freikommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Der Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei MÀdchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-JÀhrige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefÀhrlicher Körperverletzung.
Die besondere Schwere der Schuld begrĂŒndete das Gericht unter anderem mit dem besonders verwerflichen Vorgehen des TĂ€ters. Der Angeklagte habe die beiden MĂ€dchen auf dem Schulweg getĂ€uscht, sie noch gegrĂŒĂt und dann zunĂ€chst das weiter von ihm entfernte MĂ€dchen völlig unvermittelt attackiert, erlĂ€uterte der Richter. Er habe keinerlei Risiko eingehen wollen. Auch habe er noch nicht mal geprĂŒft, wie die MĂ€dchen reagierten.
TÀter wollte Mitarbeiter des Landratsamts töten
Das Gericht sah zudem mehrere Mordmerkmale erfĂŒllt. Die Kammer habe das Mordmerkmal der HeimtĂŒcke und das des Ermöglichens einer anderen Straftat angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin nach der UrteilsbegrĂŒndung. Der 27-JĂ€hrige wollte nach Auffassung des Gerichts eigentlich einen Mitarbeiter des Landratsamts töten.
Er habe im Dezember gerade mit dem Messer zum Landratsamt aufbrechen wollen, als die zwei MÀdchen zufÀllig an seinem Haus vorbeiliefen. Der Eritreer habe geplant, am Landratsamt Rache zu nehmen. Er habe der Behörde die Schuld gegeben, sein Leben verpfuscht zu haben, weil er ohne Pass nicht nach Afrika haben reisen können, um dort eine Frau zu finden.
ZunÀchst keine Abschiebung
Ob der Verurteilte im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das mĂŒsse sich im Verlauf der Vollstreckung zeigen, zunĂ€chst mĂŒsse das Urteil erstmal rechtskrĂ€ftig werden, sagte die StaatsanwĂ€ltin. «Er verbĂŒĂt die Strafe grundsĂ€tzlich erstmal hier in Deutschland», sagte sie. «Dann gibt es die Möglichkeit, dass man ihn auch abschiebt, aber dann halt von der weiteren Vollstreckung absieht. Aber wann das der Fall sein wird, nach wie viel Jahren, das wird sich zeigen.»
Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe fĂŒr den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Familien der beiden SchĂŒlerinnen hatten sich dem Verfahren als NebenklĂ€ger angeschlossen.





