Bayern, Deutschland

Tödliche Messerstiche in Aschaffenburg: Warum Kinder?

30.10.2025 - 14:09:51

Halluzinationen von Agenten, Verfolgungswahn, Stimmen im Kopf: Verwirrt, aber entschlossen soll der Messerstecher von Aschaffenburg bei einer Attacke auf Kinder gewesen sein. Doch Ungewissheit bleibt.

  • Das Motiv konnte nicht abschließend geklĂ€rt werden. (Archivbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Karl-Josef Hildenbrand/dpa

  • Der Beschuldigte kann sich nach Worten seines Verteidigers nur diffus an die Tat erinnern. (Archivbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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  • Der mutmaßliche TĂ€ter ist laut Gutachter schuldunfĂ€hig. (Archivbild) - Foto: Daniel Vogl/dpa

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Das Motiv konnte nicht abschließend geklĂ€rt werden. (Archivbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpaDer Beschuldigte kann sich nach Worten seines Verteidigers nur diffus an die Tat erinnern. (Archivbild) - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpaDer mutmaßliche TĂ€ter ist laut Gutachter schuldunfĂ€hig. (Archivbild) - Foto: Daniel Vogl/dpa

Der Verteidiger spricht von der «Tat eines Wahnsinnigen». Nach Worten des psychiatrischen Gutachters sagt der Messerstecher von Aschaffenburg ĂŒber sich selbst, er habe einen «Teufel im Kopf» gehabt. Stimmen angeblicher Agenten sollen dem Mann befohlen haben, wehrlose Kinder in einem Park anzugreifen. Warum, das hat auch das Landgericht Aschaffenburg in einem sechstĂ€gigen Sicherungsverfahren nicht klĂ€ren können. 

Einig sind sich die Prozessbeteiligten darĂŒber, dass der TĂ€ter bei der Attacke am 22. Januar nicht Herr seiner Sinne und damit schuldunfĂ€hig war. Daher soll der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. «Es ist unter keinen UmstĂ€nden zu verantworten, den Beschuldigten in absehbarer Zeit zu entlassen», sagt der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer Karsten Krebs, bei der UrteilsbegrĂŒndung. Der Mann sei eine «tickende Zeitbombe».

Demnach kommt der afghanische FlĂŒchtling, der zwei Menschen mit einem KĂŒchenmesser getötet und drei Menschen verletzt hat, nicht in ein GefĂ€ngnis. Wie lange die Unterbringung des paranoid schizophrenen 28-JĂ€hrigen in einer forensischen Psychiatrie nötig sein wird, ist ungewiss. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig. 

Unterbringung unbefristet

Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jĂ€hrlich von der Strafvollstreckungskammer ĂŒberprĂŒft. Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewĂ€hrt, sondern hĂ€ngen laut Gericht vom Therapieerfolg ab.

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. FĂŒr diese Menschen gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter sie als ungefĂ€hrlich eingestuft haben. «Wir wĂŒnschen uns, dass der Beschuldigte dauerhaft weggesperrt bleibt», sagt eine Nebenklagevertreterin.

Ort der Aussichtslosigkeit

«BezirkskrankenhĂ€user sind abgeriegelt wie eine JVA», erklĂ€rt Verteidiger JĂŒrgen Vongries in seinem PlĂ€doyer. Er will Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen, die eine Psychiatrie als WohlfĂŒhlort empfinden. Ein Bezirkskrankenhaus sei ein «trostloser Ort der Aussichtslosigkeit» - und genau das erwarte jetzt seinen Mandanten. 

Aus dem Nichts

Es ist der 22. Januar, ein kalter, aber sonniger Tag in der Stadt am Untermain. Zwei Erzieherinnen gehen mit fĂŒnf Krippenkindern im Park Schöntal spazieren, als sie einen Mann bemerken, der sich komisch verhĂ€lt, ihnen folgt. Der Afghane sei auffĂ€llig mit einer hellblauen Jacke gekleidet gewesen. «Ich habe mich bedrĂ€ngt gefĂŒhlt, und ich hatte richtig Angst», berichtet eine Erzieherin.

Wie aus dem Nichts schnappt sich der TĂ€ter plötzlich einen 2-jĂ€hrigen Jungen und sticht auf ihn ein. Dann ist ein gleichaltriges MĂ€dchen dran. Als die Erzieherin (59) eingreifen will, wird sie den Ermittlern zufolge von dem Angreifer zu Boden gestoßen. Zwei mutige MĂ€nner, die das Geschrei hören, schreiten ein. Ein 41 Jahre alter Vater bezahlt seine Zivilcourage mit dem Leben. Zudem stirbt der 2-JĂ€hrige. Das MĂ€dchen, die Erzieherin und der weitere Helfer (73) ĂŒberleben verletzt.

Als immer mehr Passanten dazukommen, flieht der Beschuldigte, der zu dieser Zeit ausreisepflichtig ist. Er kann dank eifriger Verfolger rasch festgenommen werden. Seine Kleidung ist blutverschmiert.

Auswirkungen bundesweit 

Nach der Attacke ist Deutschland in Aufruhr. Die Themen Migration und Sicherheit dominieren im laufenden Bundestagswahlkampf. Mehr HĂ€rte fordern insbesondere CDU/CSU sowie AfD. Bei manchen löst die sich verschĂ€rfende Debatte jedoch auch Sorgen vor einem Rechtsruck aus - eine Entwicklung, vor der Parteien wie GrĂŒne und Linke warnen.

Krankheit des Beschuldigten bekannt

Das Gericht wertet die Taten - das Urteil erging auch wegen eines Angriffs des Beschuldigten auf seine Freundin im August 2024 - als Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag sowie gefÀhrliche Körperverletzung. 

Der 28-JĂ€hrige war bereits vor der Tat im Park Schöntal mehrfach wegen Körperverletzung und SachbeschĂ€digung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam er Tabletten, die er aber nicht regelmĂ€ĂŸig nahm.

Warum der Mann nicht schon vor der Bluttat in Aschaffenburg lĂ€nger stationĂ€r in einer Psychiatrie war, erschließt sich dem Gericht nicht. «Es gab einen ganzen Strauß von Warnsignalen», sagt der Vorsitzende Richter Krebs. Vieles sei in diesem Fall nicht so verlaufen, «wie es aus medizinischer Sicht nach meiner Auffassung» geboten gewesen wĂ€re.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der 28-JÀhrige ohne Behandlung in einer Psychiatrie weitere «hochaggressive Taten» begehen könnte, ist laut dem psychiatrischen Gutachter hoch. 

Ungewissheit bleibt

FĂŒr Oberstaatsanwalt JĂŒrgen Bundschuh war die Gewalttat ein «Attentat» auf Zufallsopfer, «das unendliches Leid ĂŒber die unmittelbar Betroffenen gebracht hat». «Die Tat hat die ganze Stadt Aschaffenburg mitten ins Herz getroffen.» Der Angriff sei von «unglaublicher BrutalitĂ€t und absolutem Vernichtungswillen» geprĂ€gt gewesen. «Dem Beschuldigten ging es rein um die Kinder.» Warum? «Ich habe (...) darauf keine Antwort gefunden.»

@ dpa.de

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