Handy am Steuer, Monocams

Handy am Steuer: DVR fordert 500 Euro Bußgeld

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 01:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hĂ€lt die bisherigen Sanktionen fĂŒr zu niedrig und unterstĂŒtzt den geplanten bundesweiten Einsatz automatischer Handy-Blitzer. Im Jahr 2025 wurden mehr als 1.100 UnfĂ€lle mit Personenschaden erfasst, bei denen elektronische GerĂ€te als Unfallursache galten.

Folgen fĂŒr Fahrer und Behörden

  • Der DVR verweist auf 15 Tote sowie 199 Schwerverletzte im Jahr 2025 bei UnfĂ€llen mit elektronischen GerĂ€ten als erfasster Unfallursache.
  • Bei GefĂ€hrdung kostet der Handyverstoß derzeit 150 Euro, bei einem Unfall 200 Euro; zusĂ€tzlich drohen Punkte und Fahrverbot.
  • Monocams lösen bei erkannter Handynutzung aus, anschließend prĂŒfen geschulte PolizeikrĂ€fte die Aufnahmen.
Gibt es solche «Handy-Blitzer» bald bundesweit? - Bild: Helmut Fricke/dpa

DVR verlangt höhere Strafe fĂŒr Handynutzung am Steuer

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert mindestens 500 Euro Bußgeld fĂŒr Autofahrer, die wĂ€hrend der Fahrt ein Handy in der Hand halten. Zugleich unterstĂŒtzt der Verband den Vorstoß von Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU), sogenannte Monocams bundesweit einzufĂŒhren.

Handy-Blitzer sollen VerstĂ¶ĂŸe erkennen

DVR-PrĂ€sident Manfred Wirsch bezeichnete Handy-Blitzer als sinnvolle Investition in die Verkehrssicherheit. Die Kameras können durch die Frontscheibe erkennen, ob der Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hĂ€lt; anschließend bewerten geschulte PolizeikrĂ€fte die Bilder.

Als Beispiele fĂŒr die Wirkung nannte Wirsch einen Testeinsatz in Trier und Erfahrungen aus dem australischen Bundesstaat New South Wales. In Trier sei die festgestellte Handynutzung am Steuer um rund 70 Prozent zurĂŒckgegangen, in New South Wales die Zahl der VerstĂ¶ĂŸe seit 2019 um etwa 82 Prozent.

Mehr als 1.100 UnfÀlle mit Personenschaden

Nach Angaben des DVR wurden fĂŒr 2025 mehr als 1.100 UnfĂ€lle mit Personenschaden erfasst, bei denen elektronische GerĂ€te als Unfallursache galten. Dabei starben 15 Menschen, 199 wurden schwer und 1.257 leicht verletzt; die Zahlen beziehen sich auf elektronische GerĂ€te insgesamt und nicht ausschließlich auf Smartphones.

Derzeit bis zu 200 Euro und Fahrverbot

FĂŒr das Telefonieren mit einem Handy am Steuer werden derzeit 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg genannt. Bei einer GefĂ€hrdung steigt das Bußgeld auf 150 Euro, bei einem verursachten Unfall auf 200 Euro; zusĂ€tzlich drohen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Wirsch begrĂŒndete die Forderung nach mindestens 500 Euro mit der aus seiner Sicht hohen Ablenkungsgefahr. Eine in diesem Jahr veröffentlichte Studie habe ein höheres Kollisionsrisiko durch Smartphones, Touchscreens und andere digitale Anwendungen als unter simuliertem Alkoholeinfluss von 0,8 Promille festgestellt.

Bundesweite Regelung steht noch aus

Bilger hatte erklĂ€rt, mehr als tausend UnfĂ€lle passierten jedes Jahr durch elektronische GerĂ€te wie Handys am Steuer. Innovative Technologien wie Handy-Blitzer könnten helfen, VerstĂ¶ĂŸe konsequenter zu ahnden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

FĂŒr eine bundesweite EinfĂŒhrung der Monocams wĂ€re eine einheitliche gesetzliche Grundlage erforderlich. Telefonate ĂŒber eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset bleiben erlaubt; verboten ist die Nutzung eines in der Hand gehaltenen oder ans Ohr gehaltenen Telefons wĂ€hrend der Fahrt.

Die Forderung des DVR setzt bei einer seit Jahren bekannten Ablenkungsgefahr an: Wer das Handy wĂ€hrend der Fahrt in der Hand hĂ€lt, teilt seine Aufmerksamkeit zwischen Verkehrsgeschehen und GerĂ€t. Die dpa-Meldung verweist fĂŒr 2025 auf mehr als 1.100 UnfĂ€lle mit Personenschaden, bei denen elektronische GerĂ€te als Unfallursache erfasst wurden. Die Statistik umfasst allerdings nicht ausschließlich Smartphones.

Kontrolle durch Monocams

Monocams sollen die bestehende Regel nicht Ă€ndern, sondern ihre Durchsetzung unterstĂŒtzen. Die Kameras erfassen durch die Frontscheibe, ob ein Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand hĂ€lt; geschulte PolizeikrĂ€fte bewerten die Aufnahmen anschließend. In Rheinland-Pfalz lĂ€uft bereits ein entsprechender Einsatz, der Bund strebt laut Verkehrsminister Steffen Bilger eine bundesweite Lösung an.

FĂŒr Autofahrer bliebe entscheidend, dass nicht jedes Telefonieren verboten ist. Erlaubt sind GesprĂ€che ĂŒber Freisprechanlage, fest installiertes Fahrzeugsystem oder Bluetooth-Headset. UnzulĂ€ssig ist dagegen die Nutzung eines in der Hand gehaltenen Telefons wĂ€hrend der Fahrt. Eine Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro wĂŒrde die Sanktion deutlich ĂŒber die derzeit genannten 100 Euro ohne zusĂ€tzliche GefĂ€hrdung hinausheben.

Rechtlicher und praktischer Rahmen

Eine bundesweite EinfĂŒhrung mĂŒsste neben technischen Fragen auch die gesetzlichen Voraussetzungen fĂŒr die automatisierte Erfassung und anschließende menschliche PrĂŒfung klĂ€ren. Die Erfahrungen aus Trier und New South Wales liefern dem DVR Argumente fĂŒr eine abschreckende Wirkung. FĂŒr die Verkehrssicherheit bleibt zugleich die genaue Abgrenzung zwischen zulĂ€ssiger Freisprechnutzung und verbotener Handynutzung maßgeblich.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Bilger will sogenannte Handy-Blitzer bundesweit einfĂŒhren“ (03.11.2026)

Der Beitrag berichte ĂŒber Bilgers Vorstoß fĂŒr eine bundesweite EinfĂŒhrung der Monocams und hebe hervor, dass die Technik bislang in Rheinland-Pfalz eingesetzt werde. Anders als die dpa-Meldung konzentriere sich der Artikel auf die notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und die technische Funktionsweise.

Deutschlandfunk: „Nach Testlauf in Rheinland-Pfalz - Bilger fĂŒr bundesweite EinfĂŒhrung von Handy-Blitzern“ (03.11.2026)

Der Deutschlandfunk berichte ebenfalls ĂŒber Bilgers Einsatz fĂŒr eine bundesweite Regelung und nenne die bestehende Sanktion von mindestens 100 Euro und einem Punkt. Im Mittelpunkt stehe dort stĂ€rker das politische Verfahren, wĂ€hrend die dpa-Meldung zusĂ€tzlich die Forderung des DVR nach mindestens 500 Euro Bußgeld aufgreife.

Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigten den politischen Vorstoß fĂŒr Monocams und verwiesen auf Rheinland-Pfalz als bisherigen Einsatzort. Offen bleibe insbesondere, wie der Bund die gesetzliche Grundlage fĂŒr einen bundesweiten Einsatz ausgestalten werde.

Disclaimer...
de | unterhaltung | 70453174 |