Hannover Arzt-Freispruch: Landgericht entlastet MHH-Mediziner von Mordvorwürfen
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 15:14 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein 49-jähriger Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover ist vom Landgericht Hannover von Mordvorwürfen freigesprochen worden, nachdem ihm vorgeworfen worden war, mehrere schwerkranke Patienten getötet zu haben.
Deutliches Urteil und Entschädigung für U-Haft
Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann erklärte in der Urteilsbegründung, strafbares Handeln habe in keiner Weise festgestellt werden können. Der Mediziner sei ein Arzt, der ausschließlich zum Wohl seiner Patienten handle. Der 49-Jährige, der monatelang in Untersuchungshaft gesessen hatte, soll für diese Zeit entschädigt werden. Während der Urteilsverkündung zeigte er sich zutiefst bewegt und hörte mit Tränen in den Augen zu.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten zuvor einen Freispruch verlangt. Die Richterin betonte, die Situation sei für den Angeklagten und seine Familie extrem belastend gewesen, und äußerte ihren Respekt auch gegenüber den Ärzten und Pflegerinnen der Intensivstation der Medizinischen Hochschule.
Schwerkranke Patienten im Mittelpunkt der Vorwürfe
Dem Arzt war vorgeworfen worden, im Mai 2019 als Notarzt eine 82-jährige Patientin in einer Demenz-Wohngemeinschaft mit Medikamenten töten zu wollen. Außerdem ging es um zwei Patienten auf der Intensivstation: einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, sowie einen 71-Jährigen, der im März 2025 verstarb. In diesen Fällen sollte der Arzt laut Anklage Therapien abgebrochen und die Patienten mit Medikamenten getötet haben.
Nach Überzeugung des Gerichts stand jedoch in allen Fällen die Leidensminderung der schwerstkranken Patienten im Vordergrund. Im Fall der 82-Jährigen, die starke Schmerzen hatte und unablässig schrie, verabreichte der Arzt hoch dosierte Medikamente, darunter Fentanyl. Die Seniorin schlief ein und starb Stunden später, als das Fentanyl nach Darstellung des Gerichts bereits keine Wirkung mehr hatte. Die Richterin bezeichnete dies als genau die richtige Maßnahme im richtigen Moment.
Entscheidungen am Lebensende ohne Alternative
Der 20-jährige Patient litt nach einer Stammzellentransplantation an schweren Komplikationen: Sein Körper bekämpfte die transplantierten Zellen, es kam zu Lähmungen, und er konnte nicht mehr selbstständig atmen. Der junge Mann habe trotz intensiver Behandlung gekämpft, schließlich jedoch seinen Lebensmut verloren, was in den Unterlagen dokumentiert worden sei. Der Arzt gab ihm Medikamente, damit er nach Abstellen der Beatmungsgeräte friedlich einschlafen konnte.
Auch im Fall des 71-jährigen Patienten, dem ein Erstickungstod drohte, sah das Gericht keine strafbare Handlung. Die Richterin betonte, es habe nach Überzeugung der Kammer in diesen Situationen keine Alternative zu den getroffenen Entscheidungen gegeben. Der Schwerpunkt der Behandlung habe darauf gelegen, den Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen.
Arzt weist Vorwürfe zurück und fordert klare Regeln
Der freigesprochene Arzt wies im Prozess die Mordvorwürfe entschieden zurück und sprach von einem völlig monströsen Vorwurf. Es sei seine Pflicht, schwerstkranken Patienten ein Sterben ohne Luftnot und Schmerzen zu ermöglichen, erklärte er. Die Richterin hob hervor, seine Einlassung sei in sich schlüssig und für das Gericht vollständig nachvollziehbar gewesen.
Verteidiger Denis Hübner sprach von einem langen Leidensweg für seinen Mandanten, stellte aber fest, mehr als einen Freispruch könne man nicht erreichen. Rechtsanwalt Jürgen Hoppe betonte, es habe niemals eine strafbare Handlung gegeben. Der Arzt müsse nun sein Leben neu ordnen und sehen, wie es für ihn weitergehe, nachdem das Verfahren für ihn ein sehr einschneidendes Erlebnis gewesen sei.
Debatte um Sterbehilfegesetz und versöhnlicher Abschluss
Hoppe äußerte sich zugleich für die Einführung eines Sterbehilfegesetzes, um Entscheidungen am Lebensende nicht allein der Rechtsprechung zu überlassen. Ein solches Gesetz solle klare Vorgaben dafür schaffen, unter welchen Voraussetzungen Ärzte schwerstkranken Patienten beim Sterben helfen dürfen.
Nach dem Urteil kam es zu einem symbolträchtigen Moment im Gerichtssaal: Der freigesprochene Arzt und der Vater des verstorbenen 20-jährigen Patienten reichten sich die Hände. Damit endete ein Verfahren, das den Angeklagten, die Angehörigen der Patienten und das Behandlungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover über Jahre hinweg belastet hatte.
Freispruch im Spannungsfeld von Medizin und Strafrecht
Der Freispruch für den 49-jährigen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover berührt zentrale Fragen an der Schnittstelle von Intensivmedizin, Sterbebegleitung und Strafrecht. Der Fall macht deutlich, wie groß die Unsicherheit ist, wenn Ärzte bei schwerstkranken Patienten Therapien begrenzen und deren Leid mit starken Medikamenten lindern. Dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung einen Freispruch gefordert haben, zeigt zugleich, wie klar das Verfahren am Ende zugunsten des Angeklagten ausgefallen ist.
Die ausführliche Begründung der Vorsitzenden Richterin, der Mediziner habe ausschließlich zum Wohl seiner Patienten gehandelt und es habe keine Alternative zu der gewählten Vorgehensweise gegeben, unterstreicht die Bedeutung des Urteils über den Einzelfall hinaus. Wenn ein junger Leukämie-Patient nach langer Behandlung und dokumentiertem Verlust des Lebensmuts sowie ein hochbetagter, dementer Mensch mit starken Schmerzen im Mittelpunkt stehen, rückt die Frage in den Vordergrund, wie viel Entscheidungsspielraum Ärzten bei der Linderung von Leid am Lebensende zugestanden wird.
Debatte um Sterbehilfe und Patientenrechte
Der Hinweis aus der Verteidigung, statt richterlicher Einzelfallentscheidungen brauche es ein klares Sterbehilfegesetz, knüpft an die seit Jahren geführte gesellschaftliche Diskussion an. In Deutschland sind aktive Tötung auf Verlangen und gezielte Lebensverkürzung strafbar, während der Abbruch aussichtsloser Therapien und palliative Sedierung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Der jetzt entschiedene Fall zeigt, wie schnell medizinische Grenzsituationen in den Verdacht eines Tötungsdelikts geraten können, wenn Abläufe nicht transparent dokumentiert oder von Angehörigen und Ermittlungsbehörden anders bewertet werden.
Für medizinisches Personal an Intensivstationen ist das Urteil eine wichtige Orientierung: Es macht deutlich, dass konsequente Leidensminderung am Lebensende nicht automatisch strafrechtlich relevant ist, sofern sie fachlich begründet, mit dem mutmaßlichen Patientenwillen vereinbar und nachvollziehbar dokumentiert ist. Zugleich bleibt die Rechtslage durch das Fehlen eines spezifischen Sterbehilfegesetzes komplex. Angehörige, Patienten und Ärzte sind weiter darauf angewiesen, Entscheidungen im Rahmen der bestehenden Regelungen zu Patientenverfügungen, Betreuungsrecht und Strafgesetzbuch zu treffen – mit der Unsicherheit, dass Grenzfälle auch künftig vor Gericht landen können.
