Hipp-Erpressungsfall, Rattengift in Babykost

Hipp-Erpressungsfall: 39-JÀhriger verlÀsst Untersuchungshaft

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der 39-JĂ€hrige bleibt trotz der Haftentlassung an Auflagen gebunden und muss das Verfahren in Österreich abwarten. Die Staatsanwaltschaft soll nun Anklage erheben.

Ermittlungen nach der Festnahme

  • Der 39-JĂ€hrige war Anfang Mai 2025 festgenommen worden.
  • Er wird als ehemaliger Hipp-Mitarbeiter aus Pfaffenhofen in Bayern beschrieben.
  • Die Staatsanwaltschaft soll als nĂ€chsten Schritt eine Anklageschrift vorlegen.
Der TatverdÀchtige im Fall der vergifteten Hipp-Babykost ist enthaftet worden. - Bild: Tobias Steinmaurer/APA/dpa
Der TatverdÀchtige im Fall der vergifteten Hipp-Babykost ist enthaftet worden. - Bild: Tobias Steinmaurer/APA/dpa

Hipp-Fall nimmt vor Anklage neuen Verlauf

Im Fall um vergiftete Babykost der Firma Hipp ist der zuletzt in Untersuchungshaft sitzende 39-JĂ€hrige enthaftet worden. Der VerdĂ€chtige darf das Verfahren unter Auflagen außerhalb des GefĂ€ngnisses abwarten.

Auflagen sollen Aufenthalt sichern

Ein Gelöbnis, die Abnahme des Reisepasses und Weisungen zu seinem Wohnort sollen nach Angaben des Landesgerichts Eisenstadt sicherstellen, dass der Mann wĂ€hrend des Verfahrens in Österreich bleibt. An dem dringenden Tatverdacht Ă€ndere sich dadurch nichts.

Der Mann soll jeweils zwei Hipp-GlĂ€ser in Österreich, Tschechien und der Slowakei mit Rattengift manipuliert haben. In einem sichergestellten Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift festgestellt.

Gutachten bewertet Giftmenge

Ein Gutachten hatte die Dosis als nicht lebensbedrohlich, aber potenziell gesundheitsschĂ€dlich eingestuft. Der VerdĂ€chtige bestreitet die VorwĂŒrfe.

Er war Anfang Mai 2025 festgenommen worden. Der Ex-Mitarbeiter der Firma Hipp aus Pfaffenhofen im deutschen Bundesland Bayern wird verdÀchtigt, die GlÀschen mit Gift versetzt und in SupermÀrkten platziert zu haben, um den Babykost-Hersteller zu erpressen.

Anklageschrift wird erwartet

Als nĂ€chstes wird die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erwartet. Mit der Entlassung aus der Untersuchungshaft bleibt der VerdĂ€chtige damit außerhalb des GefĂ€ngnisses, wĂ€hrend das Verfahren vorbereitet wird.

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft beendet die Haft des 39-JĂ€hrigen, nicht aber das Strafverfahren. Nach Angaben des Landesgerichts Eisenstadt bleibt der dringende Tatverdacht bestehen; zugleich gilt fĂŒr den Beschuldigten bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

Die Auflagen sollen sicherstellen, dass der VerdĂ€chtige wĂ€hrend des Verfahrens in Österreich bleibt. Dazu gehören ein Gelöbnis, die Abnahme des Reisepasses und Vorgaben zum Wohnort. Solche Maßnahmen dienen dazu, eine Flucht zu verhindern, ohne die Untersuchungshaft fortzusetzen.

Mehrere LĂ€nder betroffen

Der Fall hat eine grenzĂŒberschreitende Dimension: Die manipulierten Hipp-GlĂ€ser sollen in Österreich, Tschechien und der Slowakei platziert worden sein. FĂŒr die Ermittlungen ist damit neben der Auswertung der sichergestellten Produkte auch die Zusammenarbeit mehrerer Behörden relevant.

Das Gutachten zur Giftmenge liefert einen zentralen Anhaltspunkt fĂŒr die rechtliche Bewertung. In einem Glas wurden 15 Mikrogramm Rattengift festgestellt; die Dosis sei nicht lebensbedrohlich, könne aber gesundheitsschĂ€dlich sein. Entscheidend fĂŒr den weiteren Verlauf ist nun die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Erst danach wird das Gericht ĂŒber die nĂ€chsten Schritte des Strafverfahrens entscheiden.

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