Vierfacher, Feuermord

Vierfacher Feuermord von Solingen vor Urteil

30.07.2025 - 13:26:42

Im Prozess um den vierfachen Feuermord von Solingen und Mordversuchen an 20 Menschen sind die letzten PlÀdoyers gehalten worden. Dann meldete sich der gestÀndige Angeklagte zu Wort.

Vor der UrteilsverkĂŒndung ist es im Prozess um den vierfachen Feuermord von Solingen zu einem Schlagabtausch von Verteidigern und Nebenklage gekommen. Hinweise auf eine rechte Gesinnung des Angeklagten seien verheimlicht worden, sagte Nebenklage-Vertreterin Seda Ba?ay-Y?ld?z. Erst auf Druck der Nebenklage habe die Polizei umfangreich nachermitteln mĂŒssen. 

Ein volksverhetzendes Gedicht in der Garage des Angeklagten sei fĂŒr jeden sichtbar gewesen, nur nicht fĂŒr die Ermittler, sagte sie. Ein Vermerk der Polizei, die die Tat anfangs als rassistische Tat eingestuft habe, sei durchgestrichen und abgeĂ€ndert worden. «Alles, was rechts sein könnte, wird kleingeredet», kritisierte die RechtsanwĂ€ltin. 

Das Feuer in einem Wohnhaus der Wuppertaler Normannenstraße im Januar 2022 sei als technischer Defekt abgetan worden, obwohl ein Gutachter drei Jahre spĂ€ter nach wenigen Minuten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sich um einen vorsĂ€tzlichen Brandanschlag gehandelt habe. «Wenn man damals seine Arbeit gemacht hĂ€tte, hĂ€tten diese Menschen nicht sterben mĂŒssen.» Wegen des Brandes wird inzwischen gesondert gegen den Angeklagten ermittelt.

«Tritt in den Hintern» der Ermittler

Der Angeklagte habe einschlĂ€gig rechtsradikale Seiten besucht. Er habe sich mehrfach ein Lied mit dem Text «Deutschland den Deutschen – AuslĂ€nder raus» angehört, das verbotene Horst-Wessel-Lied sowie Propagandareden von Hitler und Himmler. Das sei als «sporadisches Interesse» vom Staatsschutz abgetan worden. «Der Angeklagte hat ein Doppelleben gefĂŒhrt, er hat ein zweites Gesicht», sagte die AnwĂ€ltin. 

Die Verteidiger hielten der Nebenklage zugute, dass sie Schlampereien aufgedeckt habe und die Polizei schließlich gezwungen war, weitere umfangreiche Ermittlungen zu fĂŒhren. Der «Tritt in den Hintern» habe aber ihren Mandanten eher entlastet. Bei 14.000 Internetsuchen habe man lediglich in zwölf FĂ€llen rechte Inhalte entdeckt. Es gebe keine unmittelbaren Anhaltspunkte fĂŒr einen rechtsradikalen Anschlag. 

Im Übrigen hĂ€tte es fĂŒr den Angeklagten keinen Unterschied gemacht, dies zuzugeben. «Er kassiert ohnehin die Höchststrafe, das hĂ€tte er auch einrĂ€umen können», sagte sein Verteidiger. 

Urteil am Nachmittag erwartet

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte Daniel S.: «Durch mein Handeln habe ich unvorstellbares Leid verursacht. Ich bin dafĂŒr verantwortlich, dass Angehörige ihre Liebsten verloren haben. Ich kann die Zeit leider nicht zurĂŒckdrehen, sondern nur sagen, dass es mir aufrichtig leidtut.»

Die Strafkammer des Landgerichts zog sich zur Beratung zurĂŒck. Vor 15.30 Uhr sei nicht mit dem Urteil zu rechnen, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter. 

Höchststrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag die Höchststrafe fĂŒr den Solinger beantragt. Mehrere NebenklĂ€ger haben sich dem angeschlossen. Der 40-JĂ€hrige hatte den vierfachen Mord, weitere Brandstiftungen in WohnhĂ€usern und eine Macheten-Attacke auf einen langjĂ€hrigen Freund gestanden. Trotz des raschen GestĂ€ndnisses kamen im Prozess immer wieder neue Details ans Licht. 

Bei dem tödlichen Feuer am 25. MĂ€rz 2024 starb in Solingen eine bulgarische Familie im Dachgeschoss - die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten. Mehrere Menschen wurden bei verzweifelten SprĂŒngen aus dem brennenden Haus schwer verletzt. Der Angeklagte wohnte selbst frĂŒher im Hinterhaus des Brandhauses. Nach einem Streit mit seiner Vermieterin musste er ausziehen.

@ dpa.de