Großbritannien, Deutschland

Scotland Yard wollte Christian B. zum Fall Maddie vernehmen

15.09.2025 - 11:43:05

In wenigen Tagen soll der SexualstraftĂ€ter freikommen. Nicht nur die deutsche Staatsanwaltschaft hĂ€lt es fĂŒr möglich, dass er mit dem Verschwinden der dreijĂ€hrigen Madeleine McCann zu tun hat.

  • Die Londoner Polizei wollte den Maddie-VerdĂ€chtigen Christian B. kurz vor seiner geplanten Freilassung verhören. Dieser lehnte das jedoch ab. (Symbolbild) - Foto: Jordan Pettitt/PA Wire/dpa

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  • Der Deutsche Christian B. wird verdĂ€chtigt, die drei Jahre alte Britin Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gab es jedoch bislang nicht und es gilt die Unschuldsvermutung. (Archivfbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

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Die Londoner Polizei wollte den Maddie-VerdÀchtigen Christian B. kurz vor seiner geplanten Freilassung verhören. Dieser lehnte das jedoch ab. (Symbolbild) - Foto: Jordan Pettitt/PA Wire/dpaDer Deutsche Christian B. wird verdÀchtigt, die drei Jahre alte Britin Madeleine McCann getötet zu haben. Eine Anklage gab es jedoch bislang nicht und es gilt die Unschuldsvermutung. (Archivfbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Die Londoner Polizei hat versucht, den VerdÀchtigen im Fall Maddie, Christian B., zu befragen. Die sei aber an dessen mangelnder Kooperation gescheitert, teilte Scotland Yard kurz vor der voraussichtlichen Haftentlassung des 48-JÀhrigen mit. B. soll laut Staatsanwaltschaft Braunschweig spÀtestens am 17. September ein freier Mann sein. Dann hat der Deutsche eine GefÀngnisstrafe abgesessen, zu der ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen Vergewaltigung verurteilt hatte.

Sowohl fĂŒr die deutschen als auch fĂŒr die britischen Ermittler gilt Christian B. als VerdĂ€chtiger im Fall Madeleine McCann. Das damals drei Jahre alte britische MĂ€dchen verschwand im Jahr 2007 spurlos wĂ€hrend eines Familienurlaubs im portugiesischen Praia da Luz. Im selben Ort vergewaltigte B. im Jahr 2005 laut Urteil eine 72 Jahre alte US-Amerikanerin. FĂŒr diese Tat saß er mehrere Jahre in Haft, die nun endet. 

Es gilt die Unschuldsvermutung

Die deutsche Staatsanwaltschaft verdĂ€chtigt den heute 48-JĂ€hrigen, das MĂ€dchen getötet zu haben und fordert, dass der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann nach seiner Haftentlassung eine elektronische Fußfessel tragen soll. Eine Anklage im Fall Maddie gab es mangels tragfĂ€higer Indizien bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Mit Blick auf den inzwischen seit mehr als fĂŒnf Jahren im Raum stehenden Verdacht im Fall Maddie sprach B.s Verteidiger Friedrich FĂŒlscher von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». «HĂ€tte ein hinreichender Tatverdacht bestanden, so wĂ€re lĂ€ngst Anklage erhoben worden», sagte FĂŒlscher vor kurzem der dpa.

Die britische Polizei ermittelt in Bezug auf Maddie weiterhin in einem Vermisstenfall. Eine Befragung sei aus rechtlichen GrĂŒnden nur ĂŒber ein Rechtshilfeersuchen möglich, hieß es in einer Mitteilung der Metropolitan Police. Dieses sei gestellt worden, der verdĂ€chtige Deutsche habe die Aussage jedoch verweigert. «Auch ohne ein Verhör werden wir trotzdem weiterhin allen erfolgversprechenden ErmittlungsansĂ€tzen nachgehen», so die Mitteilung weiter.

@ dpa.de