«Horrorhaus»-Fall: Gericht verhandelt Sicherungsverwahrung
30.08.2023 - 03:13:09
Knapp fĂŒnf Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter steht der damals verurteilte TĂ€ter erneut vor dem Landgericht Paderborn. Die Richter befassen sich ab heute mit der Frage, ob der heute 53-JĂ€hrige Wilfried W. nach dem VerbĂŒĂen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Entscheidend dafĂŒr ist, fĂŒr wie gefĂ€hrlich Gutachter ihn halten.
W. wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Gemeinsam mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau hatte er in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens ĂŒber Jahre mehrere Frauen gequĂ€lt. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Das Gericht hatte den 53-JĂ€hrigen zunĂ€chst als vermindert schuldfĂ€hig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort kamen jedoch Zweifel an seiner eingeschrĂ€nkten SteuerungsfĂ€higkeit.
2020 kam ein Gericht zu dem Schluss, er habe keine schweren psychischen Störungen, die sein Urteilsvermögen einschrĂ€nkten. Seither sitzt er im regulĂ€ren Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt, ĂŒber den das Gericht bis Ende September verhandeln will.

