K.-o.-Tropfen, Stefanie Hubig

K.-o.-Tropfen: Hubig will mit mindestens fünf Jahren Haft abschrecken

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 11:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erwartet von höheren Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen eine abschreckende Wirkung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bei Vergewaltigung oder Raub mit solchen Mitteln künftig mindestens fünf Jahre Haft vor.

Hubig: «Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.» (Symbolbild) - Bild: Christian Thiele/dpa
Hubig: «Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.» (Symbolbild) - Bild: Christian Thiele/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält höhere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen oder Raub für ein deutliches Signal an potenzielle Täter.

Mindestens fünf Jahre Haft geplant

„Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen höhere Strafen einführen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll nach dem Gesetzentwurf künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Rechtliche Einstufung soll sich ändern

Dazu sollen K.-o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug. Am Nachmittag ist die erste Beratung des Vorhabens im Bundestag vorgesehen.

Der Gesetzentwurf ist nach Angaben des Justizministeriums Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. Sie umfasst auch Prävention, Aufklärung und Unterstützung für Betroffene.

Hubig setzt auch auf Prävention

Abschreckung allein reiche nicht aus, sagte Hubig. Nötig seien ebenso Aufklärung und bessere Prävention. Als Gesetzgeber müsse man deutlich machen: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“

Bundesgerichtshof hatte Einstufung abgelehnt

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Mit der geplanten Neuregelung soll diese Lücke bei schweren Sexual- und Raubdelikten geschlossen werden.

Hubig erklärte, Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen narkotischen Mitteln seien besonders niederträchtig, weil die Täter ihre Opfer betäubten, um sie sexuell misshandeln zu können. Gewalt gegen Frauen sei ein massives Problem, das nur mit einem umfassenden Ansatz bewältigt werden könne.

Schutz und Spurensicherung

Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte die Ministerin außerdem, nicht die Betroffenen, sondern die Täter müssten sich schämen. An besseren Schutzmöglichkeiten werde in Ländern und Kommunen gearbeitet. Mittlerweile gebe es ein deutlich höheres Netz an Möglichkeiten, Spuren anonym sichern zu lassen.

Strafrechtliche Lücke soll geschlossen werden

Der geplante Schritt knüpft an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024 an. Danach gelten K.-o.-Tropfen nicht automatisch als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs. Die Bundesregierung will diese rechtliche Bewertung nun ausdrücklich ändern, wenn narkotische Mittel bei einer Vergewaltigung oder einem Raub eingesetzt werden.

Signalwirkung und Grenzen

Die vorgesehene Mindeststrafe von fünf Jahren würde den Einsatz solcher Mittel strafrechtlich deutlich hervorheben. Sie soll potenzielle Täter abschrecken und zugleich klarstellen, dass die besondere Schutzlosigkeit der Opfer bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt wird. Ob eine höhere Strafandrohung Taten tatsächlich verhindert, hängt allerdings auch von der Entdeckungswahrscheinlichkeit und einer konsequenten Strafverfolgung ab.

Prävention bleibt entscheidend

Für Betroffene sind neben dem Strafrecht niedrigschwellige Hilfen wichtig. Eine anonyme Sicherung medizinischer Spuren kann Beweise erhalten, auch wenn unmittelbar nach der Tat noch keine Anzeige erfolgt. Aufklärung, erreichbare Beratungsangebote und eine bessere Sensibilisierung von Polizei, Medizin und Veranstaltungsorten sollen deshalb die geplante Verschärfung ergänzen. Für Leserinnen und Leser bedeutet das: Bei einem Verdacht auf K.-o.-Tropfen zählt schnelle medizinische Hilfe, zugleich können anonyme Angebote den späteren Schritt zur Strafanzeige offenhalten.

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