Experte: Gastronomen entscheiden ĂŒber Kiffen in Kneipen
28.03.2024 - 06:51:56 | dpa.de
Ab der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April werden Gastronomen in Raucherkneipen selbst darĂŒber entscheiden können, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf. «Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der BundeslĂ€nder das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsĂ€tzlich gestattet», erklĂ€rte JĂŒrgen Benad, Rechtsexperte und GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Hotel- und GaststĂ€ttenverbandes (DEHOGA), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland gibt es strikte Rauchverbote fĂŒr die Gastronomie. Hier mĂŒssen Raucherinnen und Raucher zum Qualmen vor die TĂŒr. In den restlichen BundeslĂ€ndern gibt es mindestens Ausnahmeregelungen - daher dĂŒrfte Cannabis-Konsum in der Gastronomie damit ein Thema werden.
«Klar ist: Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den GĂ€sten den Konsum von Cannabis - auch in Raucherkneipen - verbieten. Das gilt auch in der AuĂengastronomie», betonte Rechtsanwalt Benad. Sobald minderjĂ€hrige Menschen in unmittelbarer NĂ€he sind, sei der Konsum definitiv illegal.
FĂŒr Diskotheken gelten dieselben Regeln der LĂ€nder wie fĂŒr GaststĂ€tten, auch hier bleibt abzuwarten, wie sich die Besitzerinnen und Besitzer bezĂŒglich des Cannabis-Konsums entscheiden werden. Ob Kneipen, Restaurants und Clubs fĂŒr ihre Bereiche drinnen und drauĂen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhĂ€ngen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer ĂŒberfĂŒllten Bar mit vielen Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen.
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