Leipzig: Angeklagter nach Amokfahrt mit zwei Toten vor Gericht
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Leipziger Tat und das Gerichtsverfahren
- Der 34-JĂ€hrige muss sich wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 85 FĂ€llen verantworten.
- Die Fahrt begann am 4. Mai in der Leipziger FuĂgĂ€ngerzone und dauerte etwa eine Minute.
- Das Landgericht plant zunÀchst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli kommenden Jahres.
Leipziger Amokfahrt fĂŒhrt zu Mordprozess
Ein 34-JÀhriger muss sich seit Montag wegen der tödlichen Autofahrt durch die Leipziger Innenstadt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 FÀllen vor.
Bei der Fahrt am 4. Mai starben eine 63-jÀhrige Frau und ein 77-jÀhriger Mann, sechs weitere Menschen wurden verletzt.
Fahrt durch die FuĂgĂ€ngerzone
Der Mann raste mit seinem Wagen mehrere hundert Meter durch die belebte FuĂgĂ€ngerzone und beschleunigte laut Anklage auf bis zu 90 Stundenkilometer. Die Fahrt dauerte etwa eine Minute; mehrere Passanten konnten sich nach den Angaben nur durch SprĂŒnge zur Seite retten.
Unter den Verletzten waren ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau, die schwer verletzt wurden. Der damals 33-JĂ€hrige brachte das Auto selbst zum Stehen und lieĂ sich widerstandslos festnehmen.
Staatsanwaltschaft sieht Tötungsvorsatz
Nach Ăberzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann spĂ€testens am Vorabend entschlossen, Menschen auf seiner Fahrstrecke mit dem Auto zu erfassen und zu töten. Nach der Tat kam er zunĂ€chst in eine psychiatrische Klinik und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte war wenige Tage vor der Fahrt freiwillig in stationĂ€rer psychiatrischer Behandlung gewesen und Ende April entlassen worden. Nach Angaben von Innenminister Armin Schuster wurden eine GefĂ€hrderansprache und InterventionsgesprĂ€che gefĂŒhrt; Hinweise auf die Notwendigkeit einer Freiheitsentziehung habe es nicht gegeben.
Motiv und SchuldfÀhigkeit im Mittelpunkt
Wenige Tage nach der Tat wurde bekannt, dass der Mann die Fahrt möglicherweise bereits im April in einer Chatnachricht an seine Frau angekĂŒndigt hatte. Darin soll er geschrieben haben, es sei lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren.
Die Staatsanwaltschaft geht weder von einem politischen noch von einem religiösen Motiv aus. Neben den BeweggrĂŒnden soll das Gericht vor allem klĂ€ren, ob der Angeklagte schuldfĂ€hig war.
Gutachter sollen zentrale Fragen klÀren
Ein vorlÀufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten ergab laut Anklagebehörde keine Hinweise auf eingeschrÀnkte SchuldfÀhigkeit. Deshalb wurde der Mann aus der Psychiatrie entlassen.
Im Verfahren sollen neben einem psychiatrischen Gutachter auch Experten fĂŒr Verkehrsanalytik und Rechtsmedizin aussagen. Zum Auftakt wird zunĂ€chst die Verlesung der Anklage erwartet; dem Verfahren haben sich neun NebenklĂ€ger angeschlossen.
28 Verhandlungstage bis Juli 2027 geplant
Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind zunĂ€chst 28 Verhandlungstage bis zum 7. Juli kommenden Jahres vorgesehen. Das Verfahren soll damit die Rekonstruktion der Fahrt, die medizinische Vorgeschichte und die rechtliche Bewertung der VorwĂŒrfe umfassend klĂ€ren.
Die Tat hatte bundesweit eine Debatte ĂŒber die Sicherheit von InnenstĂ€dten ausgelöst. Leipzig ergriff danach zusĂ€tzliche SicherungsmaĂnahmen; zugleich wurde die Frage diskutiert, wie offene und zugĂ€ngliche Stadtzentren geschĂŒtzt werden können, ohne ihren Charakter als Orte der Begegnung aufzugeben.
Der Prozess rĂŒckt zwei Fragen in den Mittelpunkt, die bei schweren Gewalttaten eng miteinander verbunden sind: Welche Absicht hatte der Angeklagte, und war er zum Tatzeitpunkt schuldfĂ€hig? Die Anklage geht von vorsĂ€tzlichen Tötungen aus und beschreibt eine gezielte Fahrt durch eine belebte FuĂgĂ€ngerzone. Das psychiatrische Gutachten wird deshalb fĂŒr die rechtliche Bewertung besonders wichtig.
Die Vorgeschichte verweist zugleich auf mögliche Schnittstellen zwischen psychiatrischer Behandlung, polizeilichen GefÀhrderansprachen und dem Schutz der Allgemeinheit. Der Mann war kurz vor der Tat freiwillig in stationÀrer Behandlung und danach wieder entlassen worden. Dass die Polizei von der Chatnachricht erst wÀhrend der Ermittlungen erfahren haben soll, gehört zu den UmstÀnden, die im Verfahren voraussichtlich genauer betrachtet werden.
Sicherheitsdebatte in den InnenstÀdten
Ăber den Einzelfall hinaus hat die Tat die Frage verschĂ€rft, wie offene InnenstĂ€dte vor Fahrzeugangriffen geschĂŒtzt werden können. Zufahrtssperren, Poller und andere MaĂnahmen können Risiken verringern, verhindern aber nicht jede mögliche Tat. StĂ€dte stehen dabei vor einem dauerhaften SpannungsverhĂ€ltnis: Sie sollen zugĂ€nglich und lebendig bleiben, zugleich mĂŒssen stark frequentierte Bereiche geschĂŒtzt werden.
FĂŒr die Betroffenen und ihre Angehörigen geht es im Prozess neben der strafrechtlichen Verantwortung auch um eine möglichst genaue Rekonstruktion der Tat. Die geplanten 28 Verhandlungstage bis Juli 2027 zeigen, dass Gericht, Gutachter und NebenklĂ€ger zahlreiche Fragen zu Motiv, Ablauf und SchuldfĂ€higkeit klĂ€ren mĂŒssen.
