Mehr Schutz fĂŒr Ărzte â Strafen bei Angriffen sollen steigen
07.01.2026 - 04:00:04Die deutsche Ărzteschaft beklagt regelmĂ€Ăige FĂ€lle von Ăbergriffen gegen Medizinerinnen und Mediziner. Nach einer Leser-Umfrage des «Deutschen Ărzteblatts» werden Ărztinnen und Ărzte immer wieder bedrĂ€ngt oder angegriffen. BundesĂ€rztekammer-PrĂ€sident Klaus Reinhardt sagte der Deutschen Presse-Agentur dazu: «Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das VertrauensverhĂ€ltnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefĂ€hrdet damit die FunktionsfĂ€higkeit unseres Gesundheitswesens.»
Angriffe auf BeschĂ€ftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr mĂŒssten daher hĂ€rter bestraft werden, forderte Reinhardt. Mit einer Leser-Umfrage rĂŒckt das «Ărzteblatt» als Branchenzeitung das Thema nun in den Fokus.
Zwei Drittel der 1.619 Befragten dieser Umfrage gaben an, bereits Gewalt im beruflichen Kontext erfahren zu haben. Das Blatt hatte von seiner Leserschaft wissen wollen, ob und in welchem Umfang sie selbst Opfer von Ăbergriffen geworden war. Heute will die Ărztekammer bei einer Pressekonferenz auf die Ergebnisse eingehen.Â
In den genannten FĂ€llen waren die Angreifer den Angaben zufolge ĂŒberwiegend alleine handelnde mĂ€nnliche Personen, die eine medizinische Einrichtung als Patienten oder Angehörige aufgesucht haben, fasst das «Ărzteblatt» zusammen.
Höhere Strafen geplant
Der Gesetzgeber will Ărztinnen und Ărzte kĂŒnftig besser durch höhere Strafen schĂŒtzen. Konkret sollen sie in besondere Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und RettungskrĂ€ften einbezogen werden, hatte das «Ărzteblatt» im Dezember unter Berufung auf einen Referentenentwurf berichtet. Das soll auch fĂŒr Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden gelten.
Demnach sieht das Bundesjustizministerium einen neuen Paragrafen 116 im Strafgesetzbuch vor. TĂ€tliche Angriffe gegen Ărztinnen und Ărzte und ihre Mitarbeitenden sollten den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen RettungskrĂ€fte. Vorgesehen sind in einem Referentenentwurf Freiheitsstrafen von bis zu fĂŒnf Jahren.
Reinhard sagte: «So richtig und notwendig diese MaĂnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind.»





