Kinder mussten monatelang hungern - Strafe fĂŒr Eltern
06.06.2024 - 16:39:04Monatelang haben Eltern am Niederrhein ihre beiden Kinder hungern lassen - nun sind beide zu GefĂ€ngnisstrafen verurteilt worden. Dreieinhalb Jahre Haft fĂŒr den Vater, zwei Jahre und neun Monate fĂŒr die Mutter lauteten die Urteile am Landgericht in Moers.
Man sei ĂŒberzeugt, dass die Eltern ihre Kinder böswillig vernachlĂ€ssigt hĂ€tten - vermutlich ĂŒber Jahre, sagte die Vorsitzende Richterin. Als die Behörden die MĂ€dchen 2021 in Obhut nahmen, waren beide durch die UnterernĂ€hrung bereits in einem lebensbedrohlichen Zustand. Die Eltern hatten erklĂ€rt, sie seien mit der Versorgung ihrer Kinder ĂŒberfordert gewesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskrĂ€ftig.
BĂ€uche wie bei Kindern in Hungergebieten
Als Ărzte in dem Prozess den Zustand der beiden MĂ€dchen beschrieben, wurde es danach erst einmal still im Gerichtssaal. Die beiden konnten kaum laufen, kaum sprechen und mussten den Umgang mit fester Nahrung erst lernen. Die BĂ€uche der beiden seien aufgeblĂ€ht gewesen wie man es sonst nur von hungernden Kindern in EntwicklungslĂ€ndern kennt. 8,4 Kilo wog die ZweijĂ€hrige, 10,2 Kilo das fast vierjĂ€hrige MĂ€dchen. Anfangs mussten sie kĂŒnstlich ernĂ€hrt werden.
Wie lange die ZustĂ€nde in der Familie in Kamp-Lintfort schon so desaströs waren, konnten Polizei und Justiz am Ende nicht mehr klĂ€ren. Mindestens ĂŒber mehrere Monate mĂŒssen die MĂ€dchen massiv gehungert haben, waren die Ărzte sicher. Vieles deute aber auch darauf hin, dass sie schon vorher ĂŒber lange ZeitrĂ€ume sich selbst ĂŒberlassen in ihren Gitterbettchen gelegen hĂ€tten, sagte die StaatsanwĂ€ltin.
Die Eltern hatten die VorwĂŒrfe vor Gericht teilweise eingerĂ€umt. «Ich habe klĂ€glich versagt», Ă€uĂerte der Vater in seinem Schlusswort. Vielleicht habe er manchmal nicht genug gekocht, hatte er zuvor ausgesagt. Zuletzt habe er wegen einer Magen-Darm-Erkrankung der Kinder nur noch Suppen und Schonkost zubereitet.
Richterin: Nahrung bewusst verweigert
Aber so könne es nicht zu der massiven UnterernÀhrung gekommen sein, betonten Mediziner in dem Verfahren. Es gebe keinen Zweifel, dass die Eltern ihren Kindern Nahrung und Zuwendung bewusst verweigert hÀtten, stellte am Ende die Vorsitzende Richterin fest. «Essen war da, die Vorratskammer war voll.»
Von einer «erheblichen Eigensucht» sprach die Richterin. Weil ihnen etwa das eigene RuhebedĂŒrfnis wichtiger gewesen sei, hĂ€tten die Eltern ihren Kindern wohl Zuwendung und Nahrung bewusst verweigert. Unter dem Strich sei das als «böswillig» zu bezeichnen. Noch bevor klar war, dass die Kinder aus dem Krankenhaus nicht zurĂŒck zu ihren Eltern kommen wĂŒrden, hĂ€tten die Eltern das Kinderzimmer ausgerĂ€umt und ein Zimmer fĂŒr ihre Spielekonsole daraus gemacht.
Die Verteidiger hatten den Vorwurf der Böswilligkeit vehement zurĂŒckgewiesen. Der Vater und die Mutter seien mit der Situation schlicht ĂŒberfordert gewesen, argumentierten die AnwĂ€lte der beiden. Doch das sah die Kammer anders.
MĂ€dchen sind in Pflegefamilien «aufgeblĂŒht»
Die MĂ€dchen leben inzwischen bei Pflegefamilien. Sie seien dort regelrecht aufgeblĂŒht, berichteten die Pflegeeltern. Trotzdem werden sie nach EinschĂ€tzung der Ărzte womöglich ein Leben lang mit den Folgen der UnterernĂ€hrung und der VernachlĂ€ssigung zu kĂ€mpfen haben.


