Mord an 13-Jähriger: Gericht verhängt sechs Jahre Jugendstrafe
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 10:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWSEntscheidung nach neuer Verhandlung
- Das Landgericht Würzburg verurteilte den inzwischen 49-Jährigen wegen Mordes an der 13-jährigen Sabine.
- Die Tat ereignete sich am 15. Dezember 1993 auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld.
- Der Angeklagte erhielt sechs Jahre und drei Monate Jugendstrafe; Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.
Landgericht Würzburg urteilt im Fall der getöteten Schülerin
Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Der inzwischen 49-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
Revision gegen Urteil möglich
Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige die Schülerin Sabine tötete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.
Der Angeklagte bleibt womöglich bis zu einem rechtskräftigen Urteil auf freiem Fuß, sofern das Gericht keinen Haftbefehl wegen Flucht- oder Verdunklungsgefahr erlässt.
Neuer Prozess nach Schuldspruch von 2024
Eine andere Kammer des Gerichts hatte den Mann bereits 2024 zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach einer erfolgreichen Revision musste der Fall erneut verhandelt werden.
Die neue Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit im Dezember 1993 erst 17 Jahre alt war. Verfahren gegen Jugendliche werden in Deutschland in der Regel nicht öffentlich geführt.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Beteiligung des Angeklagten an der Gewalttat als nicht bewiesen dargestellt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten wegen Mordes sechseinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert.
Alle Taten außer Mord sind verjährt. Das Opfer war auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart auf den Tennenboden einer Scheune gelockt worden.
Leiche lag in einer Güllegrube
Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht worden war. Ihre Leiche wurde zwei Tage später in einer Güllegrube des Reiterhofs gefunden.
Nach Angaben des Anklägers in dem ersten, teilweise für Journalisten öffentlichen Prozess fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort sowie an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens, darunter Sperma.
Der Fall zeigt, wie lange schwerste Gewaltverbrechen auch nach Jahrzehnten juristisch nachwirken können. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wurde das Verfahren nach Jugendstrafrecht geführt. Das begrenzt den Strafrahmen und erklärt die nun verhängte Jugendstrafe.
Entscheidend für das neue Verfahren war die erfolgreiche Revision gegen das Urteil von 2024. Dadurch musste die Sache vor einer anderen Kammer erneut verhandelt werden. Die erneute Entscheidung beendet den Prozess in erster Instanz, lässt aber mit der möglichen Revision zum Bundesgerichtshof weiterhin einen Rechtsweg offen.
Rechtsfolgen und Bedeutung
Für die Angehörigen des Opfers bedeutet das Urteil nach mehr als drei Jahrzehnten eine gerichtliche Entscheidung, aber keinen endgültigen Abschluss. Solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, kann sich das Verfahren weiter verlängern. Die im Prozess behandelten DNA-Spuren und die Rekonstruktion des Tatgeschehens verdeutlichen zugleich, welche Bedeutung forensische Beweise in sogenannten Cold-Case-Verfahren gewinnen können.
Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall wegen des langen Zeitabstands und der erneuten Verhandlung besonders außergewöhnlich. Die erneute Entscheidung macht zudem sichtbar, dass ein aufgehobenes Urteil nicht automatisch das Ende eines Verfahrens bedeutet, sondern eine neue Prüfung durch das Tatgericht auslösen kann.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Gewalttat an Mädchen vor fast 33 Jahren - Urteil erwartet“ (26.10.2026)
Der Beitrag habe vor dem Urteil die Vorwürfe gegen den inzwischen 49-Jährigen und die Positionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zusammengefasst. Anders als die nun vorliegende Entscheidung habe er den Ausgang des Verfahrens noch als bevorstehend beschrieben.
Stern: „Cold Case vor dem Abschluss?: Gewalttat an Mädchen vor fast 33 Jahren - Urteil erwartet“ (26.10.2026)
Der Artikel habe den Fall als möglichen Abschluss eines jahrzehntealten Verfahrens eingeordnet und die Mordanklage gegen den Angeklagten dargestellt. Offen bleibe auch dort der endgültige Ausgang, weil gegen das Urteil Revision möglich sei.
Beide Beiträge hätten den lang zurückliegenden Tatvorwurf und die anstehende gerichtliche Entscheidung in den Mittelpunkt gestellt. Die aktuelle Entscheidung fügt dem Vorgang die verhängte Jugendstrafe hinzu; rechtskräftig ist sie noch nicht.
