Prozess gegen Christian B. - Ablehnung der Richter scheitert
22.07.2024 - 12:24:13Der Befangenheitsantrag gegen die Richter im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdĂ€chtigen Christian B. ist gescheitert. Die zustĂ€ndige Vertretungskammer habe die Forderung der Staatsanwaltschaft gegen die drei Berufsrichter als unbegrĂŒndet zurĂŒckgewiesen, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Die Strafverfolger hatten Ablösung und Neubesetzung als Reaktion auf die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Angeklagten gefordert.
Kein dringender Tatverdacht mehrÂ
Die Verteidigung von Christian B. hatte die Aufhebung zuvor beantragt, weil der Haftbefehl aus ihrer Sicht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Bestand mehr haben konnte. TatsĂ€chlich folgte die Strafkammer an Anfang des Monats diesem Antrag, weil sie keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sĂ€mtlicher AnklagevorwĂŒrfe sah. Der 47-jĂ€hrige Deutsche bleibt aber im GefĂ€ngnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin absitzt.Â
Aktuell steht der mehrmals vorbestrafte SexualstraftĂ€ter wegen fĂŒnf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei FĂ€lle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. steht auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijĂ€hrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Braunschweig. Bis zu einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
AnklĂ€ger sprechen von «ernsthafter Besorgnis»Â
Die aus ihrer Sicht nötige Neubesetzung begrĂŒndete die Staatsanwaltschaft mit der BefĂŒrchtung, dass die aktuelle Strafkammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage schon gebildet habe, obwohl die Beweisaufnahme nicht beendet sei. Die Anklagebehörde sprach von einer «ernsthaften Besorgnis», dass sich die Kammer schon auf ein «freisprechendes Beweisergebnis» festgelegt habe und die ausstehende Beweiserhebung keine Bedeutung mehr fĂŒr die EinschĂ€tzung der Richter haben könnte.Â
Mit dieser Sichtweise ĂŒberzeugte die Staatsanwaltschaft die Vertretungsrichter in Braunschweig offensichtlich nicht. Diese Entscheidung sei zu erwarten gewesen, weil sie der stĂ€ndigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes entspreche, sagte Verteidiger Friedrich FĂŒlscher. Man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, mehr gebe es nicht zu sagen, hieĂ es von der Staatsanwaltschaft.Â
Weitere Entscheidung ĂŒber Ablehnung der Richterin steht ausÂ
Ăber ein weiteres Ablehnungsgesuch gegen eine einzelne Berufsrichterin will das Gericht noch gesondert entscheiden und informieren. Dabei geht es um mutmaĂliche ĂuĂerungen der Richterin vor Prozessbeginn, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, ohne aber weitere Details zu nennen. Die Fortsetzung des Prozesses ist fĂŒr den 5. August geplant.Â


