Prozess gegen Christian B. - Freispruch gefordert
07.10.2024 - 14:02:17Im Vergewaltigungs-Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdĂ€chtigen Christian B. hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. «Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht», sagte Verteidiger Friedrich FĂŒlscher zu Beginn seines PlĂ€doyers. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens. Die Verteidigung fĂŒhrte dazu unter anderem fehlende Beweise und nicht glaubwĂŒrdige Zeugen an. Der Angeklagte Ă€uĂerte sich nicht.
Dem 47-jĂ€hrigen Deutschen werden laut Anklage drei Vergewaltigungen sowie zwei FĂ€lle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Das Urteil soll nach mehr als 30 Verhandlungstagen am Dienstag (10.00 Uhr) verkĂŒndet werden. Das Landgericht Braunschweig ist zustĂ€ndig, weil B. in der niedersĂ€chsischen Stadt seinen letzten deutschen Wohnsitz hatte.
«Wichtige Zeugen haben gelogen»
Der Prozess werde zeigen, dass es hohe HĂŒrden fĂŒr die Verurteilung von Menschen in Deutschland gebe, prognostizierte FĂŒlscher. Die Verteidigung fĂŒhrte an, dass zwei der drei Vergewaltigungsopfer nie ermittelt wurden. Wichtige Zeugen hĂ€tten sich zudem in LĂŒgen und WidersprĂŒche verstrickt. Darunter der Zeuge, der Videos gesehen haben will, auf denen die Vergewaltigungen der beiden nicht identifizierten Frauen zu sehen seien. Den Zeugenaussagen fehle es an Konstanz, etwa zum Ablauf der einzelnen Taten, sagten die AnwĂ€lte immer wieder.
FĂŒlscher verwies darauf, dass der Zeuge, der die Videos gesehen haben will, Medien Interviews gegen Bezahlung gab. Und: Medien, die derartige Interview fĂŒhren, hĂ€tten kein Interesse an entlastenden Aussagen. Dem dritten Vergewaltigungsopfer glaubte er nicht, dass sie seinen Mandaten anhand der Augenfarbe als TĂ€ter identifizieren kann. Die Vergewaltigungen selbst stellte er explizit nicht in Frage. Es lasse sich aber nicht zweifelsfrei sagen, dass sein Mandant der TĂ€ter sei. Auch eine Freiwilligkeit sei nicht ausgeschlossen.
«Handewerkliche Fehler bei Staatsanwaltschaft»
Der Beistand von Christian B. kritisierte zudem, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitige Ermittlungsergebnisse prĂ€sentiert habe. FĂŒlscher, der sein PlĂ€doyer an einem Stehpult hielt, vermutete zudem, dass es zu keiner Anklage gekommen wĂ€re, wenn es sich bei dem Angeklagten nicht auch um den auch im Fall Maddie VerdĂ€chtigen handeln wĂŒrde.
Die AnwĂ€lte warfen der Ermittlungsbehörde zudem grobe handwerkliche Fehler sowie Taschenspielertricks bei der BeweisfĂŒhrung vor. So werfe die Staatanwaltschaft B. vor, zweimal vor Kindern masturbiert zu haben, weil es zwei unterschiedliche Angaben zum Tatort gebe. Ăberhaupt handelte es sich bei der Tat auf einem Fest in Portugal aus Sicht der Verteidigung um Wildpinkeln statt masturbieren.Â
Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschlieĂender Sicherungsverwahrung fĂŒr den mehrfach vorbestraften SexualstraftĂ€ter gefordert. WĂ€hrend des PlĂ€doyers der Verteidigung tippten die StaatsanwĂ€ltinnen auf ihren Handys.Â
In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwaltschaft das Landgericht an mehreren Stellen hart kritisiert. OberstaatsanwĂ€ltin Ute Lindemann sprach von einer voreingenommenen Kammer, von der sie teils den Eindruck habe, dass sie keine belastenden Feststellungen treffen will. Verteidiger Friedrich FĂŒlscher konterte, dass es den Ermittlern lediglich um die maximale BeschĂ€digung der Richter gegangen sei. Die StaatsanwĂ€ltinnen hĂ€tten die emotionale Distanz zu dem Verfahren verloren.Â
Kritik am Bundeskriminalamt
Auch die Arbeit des Bundeskriminalamtes kritisierte FĂŒlscher. Die Beamten hĂ€tten etwa in Befragungen zwingenden und sich aufdrĂ€ngende Fragen nicht gestellt und Zeugen suggestiv auf Christian B. als TĂ€ter gefĂŒhrt. Das Gericht schloss er von seiner Kritik explizit aus. Stattdessen sprach er der Kammer Respekt fĂŒr ein bisher faires Verfahren aus.
Internationale Aufmerksamkeit erweckt der Prozess vor allem, weil Christian B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijÀhrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verteidigung will auch frĂŒheres Urteil anfechten
Derzeit verbĂŒĂt der 47-JĂ€hrige eine siebenjĂ€hrige GefĂ€ngnisstrafe wegen Vergewaltigung einer 72-jĂ€hrigen US-Amerikanerin, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Sie wird wegen angerechneter Untersuchungshaft bereits am 17. September 2025 verbĂŒĂt sein, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. AnschlieĂend muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen, sollte er nicht 1.446 Euro zahlen.
Die Verurteilung wegen der Vergewaltigung der US-Amerikanerin will Verteidiger FĂŒlscher beim Landgericht Göttingen anfechten. WĂ€hrend seines PlĂ€doyers kĂŒndigte er einen Wiederaufnahmeantrag an. FĂŒlscher sagte, dass sich im aktuellen Vergewaltigungs-Prozess neue Tatsachen ergeben hĂ€tten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens forderten. So habe etwa ein Zeuge LĂŒgen eingerĂ€umt.
Zudem wurde bekannt, dass die zum Auftakt des Vergewaltigungs-Prozesses ausgeschlossene Schöffin inzwischen einen Strafbefehl erhielt. Wie die «Braunschweiger Zeitung» berichtet, wurde die Frau wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in vier FÀllen schuldig gesprochen. Sie hatte 2019 auf X wegen der Abholzung des Regenwaldes zur Tötung des damaligen brasilianischen PrÀsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. Das Urteil ist rechtskrÀftig.


