Monarchie, Großbritannien

Prinz Harry vor Gericht: Befragung nimmt an SchÀrfe zu

07.06.2023 - 12:53:31

Ob Prinz Harry beim Prozess gegen den «Mirror»-Verlag tatsÀchlich nachweisen kann, dass er mit illegalen Methoden bespitzelt wurde? Er stellt sich erneut einer Befragung.

Am zweiten Tag des Kreuzverhörs von Prinz Harry im Bespitzelungsprozess gegen den «Mirror»-Verlag (MGN) hat der Ton deutlich an SchÀrfe zugenommen. Der Royal musste sich am Mittwoch in London erneut den Fragen von MGN-Anwalt Andrew Green stellen.

Der stellte neben der BeweisfĂŒhrung des Prinzen bei seiner Klage wegen angeblich illegaler Informationsbeschaffung auch die Motivation des 38-JĂ€hrigen infrage. «Wenn das Gericht feststellen wĂŒrde, dass Ihr Handy niemals von einem MGN-Journalisten gehackt wurde, wĂ€ren sie dann erleichtert oder enttĂ€uscht?», fragte Green. Als Harry andeutete, einen solchen Ausgang als ungerecht zu empfinden, veranlasste das Green zu der Feststellung: «Also wollen Sie, dass Ihr Handy gehackt wurde!». Der Sohn von König Charles III. entgegnete, niemand wolle, dass sein Handy gehackt werde.

Das erste Kreuzverhör eines britischen Royals seit mehr als 130 Jahren soll noch am Mittwoch beendet werden. Der Prozess, der als Sammelklage auf Schadenersatz stellvertretend von Harry und drei anderen Prominenten gefĂŒhrt wird, soll bis Ende Juni dauern. Ein Urteil wird erst spĂ€ter im Jahr erwartet.

Anhand von 33 Presseartikeln der MGN-BlĂ€tter «Daily Mirror», «Sunday Mirror» und «People» aus den Jahren 1996 bis 2009 will Prinz Harry zeigen, dass illegal beschaffte Informationen bei der Berichterstattung ĂŒber ihn verwendet wurden. Beispielsweise durch das Abhören von Mailbox-Nachrichten seines Handys, wie er vermutet. Die mutmaßliche Bespitzelung habe ihm schweres seelisches Leid zugefĂŒgt, Freundschaften und Beziehungen belastet, klagt Harry.

Dass bei den BlÀttern des «Mirror»-Verlags illegale Informationsbeschaffung gang und gÀbe war, ist unumstritten. Doch ob Harry das im Einzelfall belegen kann, blieb zunÀchst offen.

@ dpa.de