Ehepaar nach vorgetÀuschtem Tod erneut vor Gericht
01.03.2024 - 11:06:30 | dpa.de
Der Fall um einen vorgetÀuschten Tod durch Ertrinken in der Ostsee wird erneut vor Gericht verhandelt. Drei Jahre nach dem Urteil vor dem Landgericht Kiel wegen versuchten Versicherungsbetruges muss sich ein Ehepaar nun erneut vor Gericht verantworten.
Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein BootsunglĂŒck vorgetĂ€uscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Das Landgericht hatte den heute 56 Jahre alten Mann und dessen gleichaltrige Frau bereits im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu BewĂ€hrungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr verurteilt.Â
In 13 weiteren FĂ€llen - also dem versuchten Betrug von anderen Versicherungen - wurden die Angeklagten damals freigesprochen. Diese FreisprĂŒche aber hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig auf. Er beanstandete, dass das Landgericht nicht geprĂŒft habe, ob die Angeklagten sich wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmĂ€Ăigen Betrug oder wegen des betrĂŒgerischen Abschlusses der VersicherungsvertrĂ€ge strafbar gemacht hatten.
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