Tödliche SchĂŒsse auf Lorenz â Polizist wird angeklagt
05.11.2025 - 10:15:02Nach den tödlichen SchĂŒssen auf den 21-jĂ€hrigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlĂ€ssiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. «Ein vorsĂ€tzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtĂŒmlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden», hieĂ es.
Der Beamte soll den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger FuĂgĂ€ngerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, HĂŒfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.Â
Anklage wegen fahrlÀssiger Tötung
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. TatsĂ€chlich versprĂŒhte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgefĂŒhrtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-JĂ€hrige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage.Â
Der Polizist hĂ€tte erkennen können und mĂŒssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlĂ€ssiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren oder eine Geldstrafe. Ăber die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.Â
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit ĂŒber die Grenzen der niedersĂ€chsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen SchĂŒssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.


