Social Media: Kabinett plant Verbot für Kinder unter 13
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 13:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWSRegierung plant abgestufte Schutzregeln
- Das Bundeskabinett beschloss in Berlin Eckpunkte für Übergangsregeln bis zu EU-Vorgaben.
- Für Kinder unter 13 Jahren sind grundsätzlich nur nachweislich kindgerechte Angebote ausgenommen.
- Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Kabinettsbeschluss zur Reform des Jugendschutzgesetzes erreichen.
Deutschland plant Social-Media-Regeln für Kinder
Das Bundeskabinett hat in Berlin Eckpunkte für Übergangsregeln beschlossen, nach denen Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke wie TikTok, Snapchat oder Instagram grundsätzlich nicht nutzen sollen. Die Regelung soll gelten, bis EU-weite Vorgaben für den Schutz Minderjähriger in Kraft treten.
Gesetzesbeschluss noch in diesem Jahr
Familienministerin Karin Prien rechnet damit, dass auf EU-Ebene im kommenden Jahr eine Regelung erreicht werden kann. Deutschland will nach ihren Angaben dennoch nicht abwarten und plant eine Reform des Jugendschutzgesetzes mit einem Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr.
Nach dem Verfahren in Bundestag und Bundesrat würden weitere Monate vergehen. Die deutschen Übergangsregeln sollen die Zeit bis zu einer europäischen Lösung überbrücken.
Stufenmodell für ältere Jugendliche
Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Ausnahmen vom grundsätzlichen Nutzungsverbot für unter 13-Jährige soll es für nachweislich kindgerechte Angebote geben.
Die Pläne ähneln den Vorstellungen der EU-Kommission. Danach könnten Jugendliche ab 13 Jahren Mini-Konten nutzen, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Vorgesehen sind begrenzte Funktionen und eine Beschränkung auf eine Stunde täglich.
Plattformen sollen Altersgrenzen durchsetzen
Die großen Plattformen schreiben bereits ein Mindestalter von 13 Jahren in ihren Geschäftsbedingungen vor. Nach den Eckpunkten sollen EU-weite Vorgaben dafür sorgen, dass diese Grenze tatsächlich durchgesetzt wird.
Deutschland kann Regeln für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche grundsätzlich selbst erlassen. Eine verpflichtende Alterskontrolle durch große Plattformen kann jedoch nur die EU auf Grundlage ihrer Digitalgesetze durchsetzen.
Regierung verweist auf Gesundheitsrisiken
Die Bundesregierung begründet die Einschränkungen unter anderem mit problematischer Nutzung sozialer Netzwerke. Nach ihren Eckpunkten zeige mittlerweile jedes vierte Kind entsprechende Muster. Genannt werden Folgen für körperliche und psychische Gesundheit, Wohlbefinden, schulische Leistungen und soziale Kompetenzen.
Als weitere Gefahren führt die Regierung Mobbing, Hassrede, Gewalt- und Missbrauchsdarstellungen, Extremismus sowie Cyber-Grooming an. Auch die nachlassende Lesekompetenz wird als Risiko für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe genannt.
Geplante Einschränkungen bei App-Funktionen
Bei den EU-Verhandlungen will sich die Bundesregierung für ein Verbot suchtfördernder Designs einsetzen. Algorithmische Empfehlungssysteme sollen standardmäßig deaktiviert werden; außerdem geht es um Funktionen wie endloses Scrollen und das automatische Abspielen von Videos.
KI-Seepferdchen für Grundschulkinder
Die Eckpunkte sehen zusätzlich ein «KI-Seepferdchen» im Grundschulalter vor. Das Zertifikat soll Kindern ähnlich wie ein Schwimmabzeichen früh Wissen über Möglichkeiten und Gefahren künstlicher Intelligenz vermitteln.
Außerdem soll die Aufsichtspflicht der Eltern im Bürgerlichen Gesetzbuch mit Blick auf Anwendungen im Netz konkretisiert werden. Die Hauptverantwortung sehen die Pläne bei den Plattformbetreibern, Eltern sollen die Mediennutzung abhängig von Alter und Reife ergänzend beaufsichtigen.
Der Kabinettsbeschluss setzt auf einen nationalen Zwischenschritt, während die EU-Kommission an gemeinsamen Vorgaben für Minderjährige arbeitet. Für Deutschland bedeutet das: Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes könnte früher greifen als ein vollständig abgestimmtes EU-Regime, bleibt aber in ein europäisches Verfahren eingebettet.
Der zentrale rechtliche Unterschied liegt bei der Alterskontrolle. Deutschland kann Nutzungsregeln für Kinder und Jugendliche festlegen; verbindliche Pflichten für große Plattformen lassen sich nach den Eckpunkten jedoch vor allem über EU-Digitalrecht durchsetzen. Damit entscheidet nicht allein ein nationales Verbot darüber, wie wirksam die Vorgaben im Alltag werden.
Schutz und Durchsetzung
Für Familien wäre entscheidend, ob Plattformen das Alter zuverlässig und datenschutzverträglich prüfen und ob Ausnahmen für kindgerechte Angebote praktikabel ausgestaltet werden. Die geplanten Stufen für 13- bis 18-Jährige verlagern die Debatte zudem von einer festen Altersgrenze auf konkrete Funktionen, Aufsicht und Nutzungsdauer.
Besonders weitreichend ist der Ansatz bei suchtfördernden Designs. Werden endloses Scrollen, automatische Wiedergabe und personalisierte Empfehlungen eingeschränkt, beträfe das nicht nur Kinderkonten, sondern zentrale Geschäftsmodelle sozialer Netzwerke. Der nächste politische Prüfstein ist der geplante Kabinettsbeschluss zur Reform des Jugendschutzgesetzes noch in diesem Jahr; anschließend folgen Bundestag und Bundesrat.
