Soester Horrorhaus, Landgericht Arnsberg

Soester Horrorhaus: Zwei Angeklagte gestehen in Arnsberg

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 14:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Im Prozess um die Misshandlung einer Frau in einem Soester Wohnhaus haben zwei Angeklagte Geständnisse abgelegt. Das Gericht vereinbarte für einen 25-Jährigen einen engen Strafrahmen; zugleich könnten neue Videos das Verfahren gegen den Hauptangeklagten erweitern.

Urteile und nächste Verhandlungsschritte

  • Der 29-Jährige verwies bei mehreren Vorwürfen auf seine frühere Lebensgefährtin und andere Beteiligte.
  • Für den 25-Jährigen wurde ein Strafrahmen von drei Jahren und vier Monaten bis drei Jahren und acht Monaten vereinbart.
  • Das Opfer soll am 9. November in nicht öffentlicher Sitzung per Video zugeschaltet werden.
  • Der Prozess wird fortgesetzt. (Archivbild) - Bild: Oliver Berg/dpa
  • Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild) - Bild: Oliver Berg/dpa
  • Für die nächste Verhandlung lässt der Richter das Opfer per Video zuschalten. (Archivbild) - Bild: Oliver Berg/dpa
Der Prozess wird fortgesetzt. (Archivbild) - Bild: Oliver Berg/dpa Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild) - Bild: Oliver Berg/dpa Für die nächste Verhandlung lässt der Richter das Opfer per Video zuschalten. (Archivbild)   - Bild: Oliver Berg/dpa

Prozess um Soester Horrorhaus bringt Geständnisse und neue Beweise

Im Prozess um eine über Monate misshandelte Frau am Landgericht Arnsberg haben der 29-jährige Hauptangeklagte und ein 25-Jähriger Geständnisse abgelegt. Neue Videos, widersprüchliche Angaben und ein gerichtlicher Deal sorgten am zweiten Verhandlungstag für mehrere Wendungen.

Hauptangeklagter räumt Beteiligung ein

Der 29-Jährige ließ durch seinen Verteidiger erklären, er habe sich an einer Vielzahl von Taten beteiligt. Zugleich verwies er in mehreren Fällen auf seine frühere Lebensgefährtin, die ihn angewiesen habe, das Opfer zu misshandeln; gegen die Frau wird gesondert ermittelt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm angesichts widersprüchlicher Aussagen „Rumlügerei“ vor. Ein Nachbar hatte das Opfer Anfang November auf einer Terrasse entdeckt und die Polizei gerufen. Nach Darstellung der Anklage befand sich die Frau damals in Lebensgefahr.

Videos könnten weitere Anklage auslösen

Ein neu aufgetauchtes Speichermedium enthält umfangreiches Videomaterial. Die Staatsanwaltschaft will deshalb möglicherweise eine weitere Anklage gegen den 29-Jährigen erheben; sein Verfahren könnte anschließend abgetrennt werden.

Der Vorsitzende Richter Marc Gährken verwies ebenfalls auf abweichende Angaben des Angeklagten bei Polizei und Gutachter. Der Richter stellte zudem klar, dass trotz des Geständnisses kein bestimmter Strafrahmen zugesagt werde und eine mögliche Sicherungsverwahrung offenbleibe.

Strafrahmen für 25-Jährigen vereinbart

Der 25-Jährige gestand eine ihm vorgeworfene gemeinschaftliche Vergewaltigung im Kinderzimmer des Reihenhauses im August dem Grunde nach. Sein Verteidiger erklärte, der Angeklagte bereue die Tat und habe sich vom 29-Jährigen bedroht gefühlt.

Das Gericht vereinbarte eine Verständigung mit einem Strafrahmen von mindestens drei Jahren und vier Monaten bis höchstens drei Jahren und acht Monaten. Voraussetzung ist, dass der Prozess keine neuen belastenden Erkenntnisse gegen ihn ergibt.

Vorwürfe gegen 17-Jährigen neu bewertet

Nach dem internen Rechtsgespräch hält die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den 17-Jährigen nicht mehr in ihrer bisherigen Form aufrecht. Das Verfahren wird nicht eingestellt, nach derzeitigem Stand zeichnet sich jedoch lediglich eine Geldbuße ab.

Der 16-Jährige und der 17-Jährige wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Für den 16-Jährigen hatte sein Verteidiger eine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufklärung angekündigt; die Staatsanwaltschaft sieht bei ihm keine gute Sozialprognose.

Opfer soll am 9. November aussagen

Die wohnungslose Frau ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Sie soll am 9. November per Video zugeschaltet und in nicht öffentlicher Sitzung befragt werden.

Nach der Anklage war sie wiederholt in das Reihenhaus gelockt und dort misshandelt worden. Nach dem Martyrium soll sie längere Zeit intensivmedizinisch behandelt worden sein.

Der Prozess am Landgericht Arnsberg macht sichtbar, wie sich die strafrechtliche Bewertung eines komplexen Tatgeschehens im Verlauf der Beweisaufnahme verändern kann. Im Mittelpunkt stehen mehrere Angeklagte unterschiedlichen Alters, mutmaßlich unterschiedliche Tatbeiträge und umfangreiches Videomaterial. Geständnisse können das Verfahren verkürzen, ersetzen aber nicht die gerichtliche Prüfung, welche konkreten Handlungen welchem Angeklagten nachzuweisen sind.

Besondere Bedeutung hat der angekündigte Umgang mit dem neuen Beweismaterial. Eine weitere Anklage gegen den 29-Jährigen könnte zu einer Abtrennung seines Verfahrens führen. Dadurch würden die Verfahren möglicherweise unterschiedlich schnell verlaufen, während Aussagen und Videos zugleich für die Bewertung der übrigen Beteiligten relevant bleiben könnten.

Jugendstrafrecht und Opferschutz

Dass gegen den 17-Jährigen nach dem Rechtsgespräch offenbar nur noch eine Geldbuße im Raum steht, zeigt die Spannweite der vorläufigen Bewertungen innerhalb des Verfahrens. Beim 16-Jährigen stehen dagegen seine Mitwirkung, seine persönliche Entwicklung und die von der Staatsanwaltschaft angesprochene Sozialprognose im Fokus. Für jugendliche Angeklagte gelten besondere Maßstäbe, bei denen neben der Schuld auch der Erziehungsgedanke berücksichtigt wird.

Für das Opfer ist die geplante Videovernehmung am 9. November von zentraler Bedeutung. Die nicht öffentliche Sitzung soll die Belastung reduzieren und zugleich eine gerichtliche Befragung ermöglichen. Eine Verständigung mit dem 25-Jährigen kann den weiteren Prozess strukturieren; sie bleibt jedoch an Bedingungen geknüpft und lässt die Entscheidung über die übrigen Angeklagten unberührt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Stern: „Grausamer Fall: Geständnisse im Prozess um 'Soester Horrorhaus'“ (02.11.2026)

Der Bericht bestätigt die Einlassung des 29-jährigen Hauptangeklagten und rückt die Geständnisse im Verfahren in den Mittelpunkt. Anders als die dpa-Meldung setzt er den Schwerpunkt stärker auf den Ablauf des Verhandlungstages; offen bleibt auch dort, wie das Gericht die widersprüchlichen Angaben bewertet.

Tagesschau: „Angeklagter räumt in Prozess um Misshandlung in Soest Beteiligung ein“ (02.11.2026)

Der Beitrag bestätigt, dass der 29-Jährige eine Beteiligung an einem Teil der vorgeworfenen Taten eingeräumt habe. Er konzentriert sich stärker auf dieses Geständnis und die regionale Prozessentwicklung, während die dpa-Meldung zusätzlich den Deal mit dem 25-Jährigen und die neue Bewertung des 17-Jährigen beschreibt.

Übereinstimmend steht die teilweise Einlassung des Hauptangeklagten im Zentrum. Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Gewichtung der weiteren Verfahrensschritte; die gerichtliche Bewertung der Beweise und die Aussage des Opfers stehen noch aus.

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