Ukraine, Ausreisevorschriften

Ukraine: Mann heiratet Schwiegermutter für Ausreise

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 17:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein 37-jähriger Ukrainer wollte mit einer ungewöhnlichen Ehe die Ausreisebeschränkungen umgehen. An der Grenze zur Republik Moldau verweigerten die Behörden die Ausreise und leiteten ein Verfahren ein.

Grenzkontrolle stoppt Ausreiseversuch

  • Der 37-jährige Ukrainer heiratete eine 52-jährige behinderte Frau, die eigentlich seine künftige Schwiegermutter werden sollte.
  • Die Ehe bestand zum Zeitpunkt der Kontrolle an der Grenze zu Moldau erst seit drei Monaten.
  • Dem Mann drohen wegen des Vorwurfs eines illegalen Grenzübertritts bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Täglich werden wehrpflichtige Männer an der Flucht aus dem Kriegsland Ukraine gehindert. (Illustration) - Bild: -/Ukrinform/dpa

Ukrainischer Grenzschutz stoppt ungewöhnliche Ausreise

Ein wehrpflichtiger Ukrainer hat für seine Ausreise aus dem von Russland angegriffenen Land eine behinderte Frau geheiratet, die eigentlich seine Schwiegermutter werden sollte. Bei der Passkontrolle an der Grenze zur Republik Moldau flog die Geschichte nach Angaben des ukrainischen Grenzschutzes auf.

Widersprüche bei Ehe und Lebensgeschichte

Der 37-Jährige und die 52-Jährige waren erst seit drei Monaten verheiratet. Nach Darstellung des Grenzschutzes konnten beide ihre Ehe und ihre Liebesbeziehung nicht schlüssig erklären; bei den Angaben zum Kennenlernen und gemeinsamen Leben verhedderten sie sich in Widersprüche.

Seit dem russischen Einmarsch im Februar 2022 gelten in der Ukraine Kriegsrecht und Mobilmachung. Wehrpflichtige Männer zwischen 23 und 60 Jahren dürfen nur unter besonderen Umständen ausreisen, darunter die Begleitung einer behinderten Ehefrau.

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Ausreise verweigert und Anzeige erstattet

Der Grenzschutz verweigerte dem Mann die Ausreise. Zudem wurde Anzeige wegen illegalen Grenzübertritts erstattet.

Dem Westukrainer drohen nach Angaben der Behörde bis zu fünf Jahre Gefängnis. Ob er an die Rekrutierungsbehörden der Armee überstellt wurde, blieb offen.

Aus der Mitteilung ging außerdem nicht hervor, was aus der Frau wurde, die der Mann eigentlich heiraten wollte.

Die Meldung steht im Zusammenhang mit den seit Februar 2022 geltenden ukrainischen Kriegsrechts- und Mobilmachungsregeln. Sie beschränken die Ausreise wehrpflichtiger Männer zwischen 23 und 60 Jahren grundsätzlich und sehen Ausnahmen unter anderem für die Begleitung einer behinderten Ehefrau vor.

Dadurch ist der Familienstand zu einem rechtlich relevanten Nachweis an der Grenze geworden. Der Fall zeigt, dass die Behörden nicht allein Dokumente, sondern auch die Plausibilität der persönlichen Angaben prüfen. Widersprüche bei Kennenlernen, Zusammenleben und Eheschließung können den Verdacht einer Scheinehe oder eines Umgehungsversuchs auslösen.

Strenge Kontrollen an der Grenze

Für Betroffene kann die Zurückweisung weitreichende Folgen haben, wenn die Behörden zusätzlich einen illegalen Grenzübertritt oder die Vorbereitung dazu annehmen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann eine verweigerte Ausreise dazu führen, dass ein Wehrpflichtiger den ukrainischen Rekrutierungsbehörden zur Verfügung bleibt.

Die Ukraine versucht damit, die Mobilisierungsregeln auch angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs durchzusetzen. Zugleich machen die Ausnahmen deutlich, wie stark private Familienverhältnisse mit staatlichen Ausreise- und Verteidigungsinteressen verknüpft sind. Im konkreten Fall bleibt offen, welche weiteren Schritte gegen den Mann und die Frau folgen.

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