KindeswohlgefÀhrdungen zum dritten Mal auf Rekordwert
15.12.2025 - 09:31:18Die Zahl der KindeswohlgefĂ€hrdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Im Jahr 2024 stellten die JugendĂ€mter bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Gefahr durch VernachlĂ€ssigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Laut Statistischem Bundesamt stieg diese Zahl damit binnen fĂŒnf Jahren um fast ein Drittel (plus 31 Prozent).Â
Auch im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl zu. Da 2023 verschiedene JugendĂ€mter keine Daten geliefert hatten, wurde die Zahl damals nur geschĂ€tzt. GegenĂŒber diesem SchĂ€tzwert stieg die Fallzahl 2024 um acht Prozent, gegenĂŒber den gemeldeten FĂ€llen sogar um 14 Prozent. Im Vorfeld hatten die JugendĂ€mter rund 239.400 VerdachtsfĂ€lle geprĂŒft.Â
Was ĂŒber die FĂ€lle bekannt ist
- Etwa jedes zweite betroffene Kind war jĂŒnger als neun Jahre, jedes dritte sogar jĂŒnger als sechs Jahre.
- Die meisten betroffenen MinderjÀhrigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 Prozent) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf.
- In knapp jedem dritten Fall wurde mindestens ein Elternteil im Ausland geboren und die Familiensprache war nicht Deutsch.
- Am hĂ€ufigsten wurden Anzeichen von VernachlĂ€ssigung festgestellt. Danach folgten Hinweise auf psychische Misshandlungen. Bei gut einem Viertel gab es Indizien fĂŒr körperliche Misshandlungen, bei sechs Prozent fĂŒr sexuelle Gewalt.
- Die KindeswohlgefÀhrdung ging in 75 Prozent aller FÀlle von einem Elternteil aus. Nur bei vier Prozent war es ein neuer Partner und in sechs Prozent andere Personen wie Verwandte, Pflegeeltern, Trainer oder Erzieher.
- Meist kam der Hinweis von Polizei und Justiz. Danach folgte das Umfeld â etwa Verwandte oder Nachbarn â und Institutionen wie die Schule. Nur in zwei Prozent der FĂ€lle kam der Hinweis von den MinderjĂ€hrigen selbst und in sieben Prozent von den Eltern.
- Um die GefĂ€hrdungssituation zu beenden, wurde in 91 Prozent der FĂ€lle eine Hilfe oder SchutzmaĂnahme vereinbart.


