StraftÀter weiter auf der Flucht - Konsequenzen gefordert
Veröffentlicht am: 19.08.2024 um 16:16 Uhr | dpa.deDie vier aus einer geschlossenen Einrichtung in Straubing geflĂŒchteten StraftĂ€ter sollen einem dortigen Mitarbeiter mit dem Tod gedroht haben. Die Lage sei «akut lebensbedrohlich» gewesen, weshalb ein Sicherheitsmitarbeiter die Pforte geöffnet habe, wie der Bezirk Niederbayern als TrĂ€ger der Klinik mitteilte. WĂ€hrend die Fahndung nach den MĂ€nnern laut Polizei auf Hochtouren lĂ€uft, hat eine politische Diskussion um mögliche Konsequenzen begonnen.Â
Den Erkenntnissen nach ĂŒberwĂ€ltigten und schlugen die vier MĂ€nner am Samstagabend einen Mitarbeiter im Bezirkskrankenhaus (BKH) und zwangen ihn, mit ihnen in den Eingangsbereich zu gehen. Aufgrund von vier hintereinander geschalteten SicherheitstĂŒren hĂ€tten die MĂ€nner nicht entkommen können. Mit einem spitzen Gegenstand hĂ€tten sie dem Mitarbeiter gedroht, ihn zu töten, sollten die TĂŒren nicht geöffnet werden.
Nachdem der Sicherheitsmitarbeiter die Schleuse geöffnet hatte, hĂ€tten die MĂ€nner den verletzten Mitarbeiter zurĂŒckgelassen und seien zu FuĂ geflohen.
GefÀhrliche Gruppendynamik
Die FlĂŒchtigen im Alter von 27, 28 und 31 Jahren gelten «wegen der Art und Weise ihrer Flucht und der damit verbundenen Gruppendynamik» als gefĂ€hrlich, teilte der Bezirkssprecher mit. Staatsanwaltschaft und Kripo ermitteln wegen Verdachts auf Geiselnahme und gefĂ€hrliche Körperverletzung.Â
Ărzte und SicherheitskrĂ€fte gingen jedoch nicht davon aus, «dass sie ohne konkreten Anlass Dritte gefĂ€hrden oder verletzen», hieĂ es. Der Schutz der Bevölkerung habe aber oberste PrioritĂ€t. BĂŒrgerinnen und BĂŒrger sind weiterhin gebeten, bei verdĂ€chtigen Wahrnehmungen den Polizeinotruf 110 zu wĂ€hlen.
Ein Patient sei wegen Diebstahlsdelikten, ein weiterer wegen Körperverletzung im Drogenmilieu sowie Diebstahlsdelikten und zwei Patienten wegen VerstöĂen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz und Körperverletzung im Drogenmilieu verurteilt worden. Bei drei Patienten sei geplant gewesen, den Abbruch der Therapie anzuregen. Beim vierten Patienten sei kein Therapieabbruch vorgesehen gewesen.
Von Freigang nicht zurĂŒckgekehrt
Einer der MĂ€nner habe kurz zuvor einen sogenannten Lockerungsmissbrauch begangen: Er sei von einem Freigang nicht zurĂŒckgekehrt und habe von der Polizei aufgegriffen und zurĂŒckgebracht werden mĂŒssen, erlĂ€uterte eine Sprecherin.Â
BKH-Chefarzt Joachim Nitschke sagte, man sei sich darĂŒber bewusst, dass das Sicherheitsempfinden der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger durch die VorfĂ€lle vom Wochenende gelitten habe. «DafĂŒr habe ich VerstĂ€ndnis und bedauere diesen Umstand. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass das BKH Straubing eine sehr sichere Einrichtung ist, bei der es, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, zu sehr wenigen LockerungsmissbrĂ€uchen kommt.»
Nitschke regte an, Regularien zu erarbeiten, um bei einem empfohlenen Therapieabbruch seitens der Klinik Patienten frĂŒher in eine Justizvollzugsanstalt verlegen zu können. In diesem Fall hĂ€tten die Mitarbeiter den Sicherheitsbestimmungen entsprechend gehandelt.
Auch Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hatte gefordert zu prĂŒfen, «ob in bestimmten FĂ€llen TherapieabbrĂŒche und eine Ăberstellung in die Justizvollzugsanstalten schneller rechtssicher stattfinden können.» Vom MaĂregelvollzug dĂŒrfe keine Gefahr fĂŒr die Bevölkerung und die Mitarbeiter der Kliniken ausgehen. Die Sicherheitskonzepte in den Einrichtungen mĂŒssten bayernweit verschĂ€rft und verbessert werden, sagte die Ministerin.Â
Kritik aus der Landtagsopposition
Deutliche Kritik kam von der Landtags-SPD. Die AnkĂŒndigung von Sozialministerin Scharf, nach dem Vorfall alles auf den PrĂŒfstand zu stellen, dĂŒrfe nicht «in einem anlassbezogenen Aktionismus verpuffen», teilte Horst Arnold, SPD-Sprecher fĂŒr Verfassung, Recht und Parlamentsfragen, mit. Der Fluchtfall mĂŒsse schonungslos und selbstkritisch analysiert werden, forderte er und sprach von einem Desaster fĂŒr die Staatsregierung.
FĂŒr zusĂ€tzlichen Diskussionsstoff sorgt ein weiterer Fall: Erst am 9. August war ein Insasse des Bezirkskrankenhauses Mainkofen im niederbayerischen Deggendorf geflohen - allerdings wĂ€hrend eines begleiteten Freigangs. Insofern seien die FĂ€lle nicht vergleichbar, sagte Nitschke.Â
Der 24-JĂ€hrige aus Mainkofen, der 2022 wegen eines Totschlags verurteilt worden war und als psychisch krank eingestuft ist, entkam seinen Begleitern wĂ€hrend eines Kinobesuchs in Plattling. Knapp acht Stunden spĂ€ter wurde er von der Polizei gefasst und in die Klinik zurĂŒckgebracht.
