Pflegekinder jahrelang misshandelt â mehrjĂ€hrige Haftstrafe
04.06.2026 - 20:32:58 | dpa.de
Vier Kinder sind in einer Wohngruppe ĂŒber neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 45-jĂ€hrigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei FĂ€llen schuldig.
«Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspĂŒrt», sagte die Vorsitzende Richterin. Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, stĂ€ndig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie hĂ€ufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.Â
Ein Kind kam mit VerbrĂŒhungen ins Krankenhaus
Es sei zu SchlĂ€gen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fĂŒnf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiĂ geduscht habe. Das Kind sei mit VerbrĂŒhungen am RĂŒcken in ein Krankenhaus gekommen.
Zu Ăbergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister â anfangs zwei bis acht Jahre alt - hĂ€tten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt. Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen UnterstĂŒtzungsangebote durch den TrĂ€ger gegeben und kaum Kontrollen.Â
Akten blieben jahrelang liegen
Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das Ă€lteste MĂ€dchen erste VorwĂŒrfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hĂ€tten danach ĂŒber VorfĂ€lle berichtet. Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert - «die Akten lagen rum». Im StrafmaĂ habe das Gericht das GestĂ€ndnis des Angeklagten berĂŒcksichtigt.
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